Die CE-Kennzeichnung besteht aus den Buchstaben "CE". Die Buchstaben müssen annähernd gleich groß und mind. 5 mm hoch sein. Der Hersteller muss auf jeder Maschine die folgenden Mindestangaben deutlich lesbar und unverwischbar anbringen:
- Name und vollständige Anschrift des Herstellers,
- Bezeichnung der Maschine,
- CE-Kennzeichnung gem. Anhang III 2006/42/EG,
- Baureihen- oder Typbezeichnung,
- ggf. Seriennummer,
- Baujahr (Jahr des Abschlusses des Herstellungsprozesses).
Rechtsgrundlagen der CE-Kennzeichnung
Nicht jede CE-Kennzeichnung bezieht sich auf die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG. Auch aus weiteren Rechtsvorschriften ergibt sich die Notwendigkeit einer CE-Kennzeichnung. Diese sind z. B. Niederspannungsrichtlinie (2006/95/EG) oder EMV-Richtlinie (2014/30/EU). Ein klassisches Beispiel ist die CE-Kennzeichnung an Motoren. Diese CE-Kennzeichen beruhen auf der Niederspannungsrichtlinie und nicht auf der der Maschinenrichtlinie.
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