Die CE-Kennzeichnung besteht aus den Buchstaben "CE". Die Buchstaben müssen annähernd gleich groß und mind. 5 mm hoch sein. Der Hersteller muss auf jeder Maschine die folgenden Mindestangaben deutlich lesbar und unverwischbar anbringen:

  • Name und vollständige Anschrift des Herstellers,
  • Bezeichnung der Maschine,
  • CE-Kennzeichnung gem. Anhang III 2006/42/EG,
  • Baureihen- oder Typbezeichnung,
  • ggf. Seriennummer,
  • Baujahr (Jahr des Abschlusses des Herstellungsprozesses).
 
Achtung

Rechtsgrundlagen der CE-Kennzeichnung

Nicht jede CE-Kennzeichnung bezieht sich auf die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG. Auch aus weiteren Rechtsvorschriften ergibt sich die Notwendigkeit einer CE-Kennzeichnung. Diese sind z. B. Niederspannungsrichtlinie (2006/95/EG) oder EMV-Richtlinie (2014/30/EU). Ein klassisches Beispiel ist die CE-Kennzeichnung an Motoren. Diese CE-Kennzeichen beruhen auf der Niederspannungsrichtlinie und nicht auf der der Maschinenrichtlinie.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Arbeitsschutz Office. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge