Werden Alleinarbeiten mit erhöhter oder besonderer Gefährdung ausgeführt, dann wird durch den Einsatz von Personen-Notsignalanlagen erreicht, dass erforderliche Rettungsmaßnahmen zeitnah eingeleitet werden können. Der Einsatz von Personen-Notsignalanlagen ist nur unter besonderen Voraussetzungen erlaubt und muss der Berufsgenossenschaft schriftlich angezeigt werden.
Regelungen zum Betrieb von Personen-Notsignalanlagen enthält DGUV-R 112-139 "Einsatz von Personen-Notsignalanlagen".
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