Überblick

Als nachrangige Maßnahme ist der Arbeitgeber verpflichtet, den Beschäftigten Persönliche Schutzausrüstung (PSA) zur Verfügung zu stellen, um sie vor Gefährdungen bei der Arbeit zu schützen. Es gibt verschiedene persönliche Schutzausrüstungen, an die wiederum verschiedene Anforderungen gestellt werden.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)

PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV)

DGUV-V 1 Grundsätze der Prävention

DGUV-R 112-189 Benutzung von Schutzkleidung

DGUV-R 112-190 Benutzung von Atemschutzgeräten

DGUV-R 112-194 Benutzung von Gehörschutz

DGUV-R 112-991 Benutzung von Fuß- und Knieschutz

DGUV-R 112-992 Benutzung von Augen- und Gesichtsschutz

DGUV-R 112-993 Benutzung von Kopfschutz

DGUV-R 112-995 Benutzung von Schutzhandschuhen

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