Bei der Auswahl Persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz müssen folgende Aspekte berücksichtigt werden:
- Die Bestandteile müssen für die vorgesehene Tätigkeit inklusive ihrer verschiedenen Phasen (z. B. Vorbereitung, Zugang, Ausführung) geeignet sein.
- Die Merkmale des Arbeitsplatzes und der Arbeitsumgebung müssen berücksichtigt werden.
- Die Bestandteile der PSA und die vorhandenen Anschlageinrichtungen müssen miteinander kompatibel sein.
- Ergonomische Anforderungen müssen berücksichtigt werden.
- Anwendungseinschränkungen, z. B. durch Angaben der Hersteller, weitere Arbeitskleidung und PSA und mitgeführte Arbeitsmittel müssen betrachtet werden.
Bei Persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz muss eine CE-Kennzeichnung mit dazugehöriger 4-stelliger Prüfnummer vorhanden sein.
Kombination von PSA
Bei der Kombination von PSA gegen Absturz mit anderer PSA (z. B. Rettungsweste, Warnkleidung) ist darauf zu achten, dass eine mögliche gegenseitige Beeinträchtigung der Schutzwirkung vermieden wird. Sinnvoll ist daher der Einsatz von Kombinationen, die hinsichtlich ihres Zusammenwirkens vom Hersteller geprüft und zugelassen sind.
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