Damit persönliche Absturzschutzausrüstungen zum Retten aus Höhen und Tiefen geeignet und funktionsfähig sind, muss der Arbeitgeber u. a. Folgendes organisieren:

  • geeignetes Rettungssystem auswählen;
  • Betriebsanweisung erstellen;
  • mind. jährliche Unterweisung mit praktischen Übungen unter vergleichbaren Arbeits- und Einsatzbedingungen mit zweiter Sicherung (z. B. Schutznetze, Fanggerüste, PSA gegen Absturz) durchführen und dokumentieren;
  • nur die geübte Rettungstechnik anwenden;
  • Instandsetzung, Reinigung, Aufbewahrung gem. den Informationen des Herstellers (s. Abschn. 7.1 DGUV-R 112-199).

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