Pausenräume bzw. Pausenbereiche sind nach ASR A4.2 "allseits umschlossene Räume [bzw. abgetrennte Bereiche innerhalb von Räumen], die der Erholung oder dem Aufenthalt der Beschäftigten während der Pause oder bei Arbeitsunterbrechung dienen".

In ASR A4.2 werden die Bedingungen aufgelistet, unter denen ein Pausenraum bzw. -bereich erforderlich ist:

  • Pausenräume/-bereiche müssen unabhängig von der Zahl der Mitarbeiter eingerichtet werden, wenn es aus Gründen der Sicherheit und Gesundheit zwingend erforderlich ist, z. B. in allen Betrieben, in denen es sehr kalt, heiß, staubig, feucht oder schmutzig ist oder keine Sitzmöglichkeiten vorhanden sind oder wo ständig Kunden oder Besucher Zutritt haben (vgl. Abschn. 4.1 Abs. 3 ASR A 4.2).
  • Pausenräume/-bereiche müssen nicht eingerichtet werden, wenn die Mitarbeiter in Büroräumen oder vergleichbaren Arbeitsräumen beschäftigt sind, wo es während der Pausen keine arbeitsbedingten Störungen gibt.
  • Bei allen dazwischen einzustufenden Betrieben (das dürfte die Mehrzahl der produzierenden Betriebe sein) sind Pausenräume/-bereiche ab einer Belegschaftsstärke von 10 gleichzeitig anwesenden Personen vorgesehen. Dabei müssen Zeitarbeitnehmer berücksichtigt werden, aber keine Mitarbeiter, die max. 6 Stunden am Tag arbeiten oder die überwiegend im Außendienst tätig sind.
 
Praxis-Tipp

Treffpunkt Pausenraum

Auch unabhängig vom Arbeitsstättenrecht bringt ein gut gestalteter Pausenraum viele Vorzüge: Es unterstützt das Betriebsklima, wenn Pausen gemeinsam verbracht werden können und signalisiert den Mitarbeitern Wertschätzung. Zudem werden in den Arbeitsräumen unstrukturierte "Kaffeeecken" überflüssig.

Auch Kantinen gelten grundsätzlich als geeignet zum Pausenaufenthalt, vorausgesetzt, dass sie ordnungsgemäß eingerichtet und betrieben werden. Dazu gehören neben den Anforderungen an die Räume (vgl. Abschn. 2) insbesondere geeignete Öffnungszeiten, effektiver Nichtraucherschutz und die Möglichkeit, Mitgebrachtes zu verzehren. In jedem Fall müssen Pausenräume so gelegen sein, dass sie innerhalb von 5 Minuten zu erreichen sind. Zum nächstgelegenen Pausenbereich darf es nicht weiter als 100 m Wegstrecke sein.

 
Praxis-Tipp

Warum bleibt die Kantine leer?

Pausenräume werden erfahrungsgemäß nur dann gut angenommen, wenn der Aufwand für den Weg dorthin und der subjektiv empfundene Komfort, den die Räume bieten, für die Beschäftigten in einem guten Verhältnis stehen. Unter diesem Aspekt sind 5 Minuten Wegzeit sicher schon eine absolute Obergrenze und werden nur bei einem attraktiven Pausenraum mit gutem Serviceangebot akzeptiert werden.

Außerhalb der Pausenzeiten können Pausenräume auch zu anderen Zwecken genutzt werden, z. B. als Schulungsraum. Die Pausennutzung darf darunter aber nicht leiden – der Raum muss z. B. entsprechend gelüftet und gereinigt sein.

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