Begriff

Ortsgebundene Leitern werden im Gegensatz zu tragbaren Leitern entweder vor ihrer Benutzung am Ort der Verwendung angebracht, benutzt und anschließend wieder abmontiert oder einmalig zum dauerhaften Verbleib montiert. Sie werden nur im gewerblichen Bereich eingesetzt.

Zu den ortsgebundenen Leitern gehören Mastleitern, Hängeleitern, Regalleitern und Seilleitern. Ortsgebundene Leitern haben nur einen Leiterschenkel mit Stufen bzw. Sprossen, die – außer bei Seilleitern – durch Bördelung, Nietung, Verschraubung oder Verschweißung fest mit 2 Holmen verbunden sind (Steigschenkel). Bei Seilleitern sind anstelle fester Holme flexible Tragmittel wie Seile oder Ketten verbaut.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

DIN-Normen:

  • DIN EN 131 Teil 1 "Leitern; Benennungen, Bauarten, Funktionsmaße"
  • DIN EN 131 Teil 2 "Leitern; Anforderungen, Prüfung, Kennzeichnung"
  • DIN EN 131 Teil 3 "Leitern: Kennzeichnung und Gebrauchsanleitungen"
  • DIN EN 353 Teil 1 "Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz; Mitlaufende Auffanggeräte einschließlich fester Führung"

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