Zusammenfassung

 
Überblick

Rampen sind geneigte Teilflächen im Verlauf von Verkehrswegen, die 2 unterschiedlich hohe Verkehrsebenen miteinander verbinden. Sie dienen dem Geh- und dem Fahrverkehr. Rampen werden im gewerblichen, öffentlichen und privaten Bereich häufig eingesetzt. Für den Gehverkehr durch Personen werden z. B. Rampen mit geringen Abmessungen häufig zur bequemen Überwindung kleiner Höhenunterschiede verwendet. Für den Fahrverkehr werden Rampen mit großen Ausdehnungen und hohen Tragfähigkeiten für die Benutzung durch Kraftfahrzeuge oder für den Lastentransport mit Flurförderzeugen betrieben. Neben den in Gebäuden fest eingebauten Rampen werden in gewerblichen Bereichen auch bewegliche Rampen als Bestandteil baulicher Einrichtungen verwendet. Dieser Beitrag enthält die für die Auswahl von ortsfesten und beweglichen Rampen wichtigen Informationen zu Bauformen, Anforderungen, Verwendung und Prüfung.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung
  • Musterbauordnung (MBO) und die darauf basierenden Bauordnungen der einzelnen Bundesländer
  • Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
  • ASR A1.8: Verkehrswege
  • DGUV-R 108-006: Ladebrücken und fahrbare Rampen
  • DGUV-I 208-001: Ladebrücken
  • DIN EN ISO 14122-1 "Ortsfeste Zugänge zu maschinellen Anlagen – Wahl eines ortsfesten Zugangs zwischen zwei Ebenen"
  • DIN EN 1398 "Ladebrücken – Sicherheitsanforderungen"
  • VDI 4068 Blatt 1 "Befähigte Personen – Qualifikationsmerkmale für die Auswahl Befähigter Personen und Weiterbildungsmaßnahmen"
  • VDI 4068 Blatt 7 "Befähigte Personen – Ladebrücken, -stege, -schienen und fahrbare Rampen"

1 Ortsfeste Rampen

1.1 Bauformen

Ortsfeste Rampen sind entweder horizontal (Laderampen) oder geneigt (Schrägrampen) angelegt. Ein wesentliches Unterscheidungsmerkmal bei Schrägrampen sind deren Neigungsbereiche (s. Abb. 1):

  • Flachrampe: Schrägrampe mit vergleichsweise geringer Längsneigung und ohne besondere rutschhemmende Maßnahmen
  • Belagrampe: Schrägrampe mit mittlerer Längsneigung und (z. B. durch Formgebung oder Verwendung profilierter Beläge) rutschhemmend gestalteter Oberfläche
  • Steilrampe: Schrägrampe mit starker Längsneigung und (z. B. durch querverlaufende Trittleisten) besonders rutschhemmend gestalteter Oberfläche

Für die Belagrampe und die Steilrampe ist auch die Bezeichnung "Geneigter Laufsteg" gebräuchlich.

Rampenbauformen

Abb. 1: Prinzipdarstellung der Bauformen ortsfester Rampen (F = Flachrampe, B = Belagrampe, ST = Steilrampe, T = Abstand der Leisten, 1 : C = Rampenneigungsverhältnis, α = Neigungswinkel)

Die Flachrampe hat wegen ihrer geringen Längsneigung eine besondere Bedeutung. Sie eignet sich gleichermaßen für den Geh- und den Fahrverkehr sowie für den Transport von besonders schweren und sperrigen Gegenständen. Sie wird am häufigsten verwendet.

Die Belagrampe ist mehr geneigt als die Flachrampe. Wegen ihrer Neigung ist ihre Oberfläche rutschhemmender, z. B. durch Formgebung oder profilierte Beläge, als die Flachrampe zu gestalten. Sie eignet sich für den Gehverkehr und im unteren Neigungsbereich auch für den Fahrverkehr.

Die Steilrampe wird bevorzugt aus Platzspargründen angewendet. Wegen ihrer starken Neigung ist ihre Verkehrsfläche trittsicher zu gestalten, z. B. durch Trittleisten (Querleisten). Im oberen Neigungsbereich bildet sie den Übergang zu den Treppen. Die Steilrampe ist ausschließlich für den Gehverkehr vorgesehen.

Eine Sonderbauform der Steilrampe ist die sog. Stufenrampe, die auch als "Treppe mit geringem Steigungsverhältnis" bezeichnet wird. Ihre Verkehrsfläche ist statt mit Trittleisten mit Flachstufen ausgerüstet. Sie bildet den Übergang zwischen den Rampen und den Treppen. Die Stufenrampe ist überwiegend im Freien anzutreffen.

Eine wesentliche Auswirkung des Bewegungsprogramms ist die Länge des Schrittes einer Person, die sog. Schrittlänge oder das Schrittmaß. Das mittlere Schrittmaß beträgt beim Schreiten auf waagerechtem Boden bis hin zu Treppen entsprechend empirisch gesammelter Erfahrungen 62 cm (s. ASR A1.8). Unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Körpergrößen der Menschen liegt der Toleranzbereich bei ± 3 cm.

Die Abstände T der Trittleisten einer Steilrampe und der Flachstufen einer Stufenrampe müssen aus Gründen der sicheren und ermüdungsfreien Begehbarkeit der Schrittlänge des Menschen angepasst sein. Das Schrittmaß verkürzt sich beim Schreiten auf einer steigenden Fläche. Unter Zugrundelegung des verkürzten Schrittmaßes in Abhängigkeit vom Steigungswinkel α lassen sich die Trittleistenabstände T an einer Steilrampe (s. Abb. 1) rechnerisch ermitteln zu:

 
T = 62 cm
2 sin α + cos α

Ortsfeste Rampen sind fest in Bauwerke eingebaut, sie sind Bestandteil eines Gebäudes. Derartige Rampen finden wir z. B. in Parkhäusern zwischen 2 Parketagen, in Kaufhäusern zur stufenlosen Verbindung von Verkaufsflächen mit geringem Höhenunterschied, in Krankenhäusern für das Befahren mit Krankentransportgeräten, im Verlauf von Gehsteigen, für Behindertenfahrzeuge und zur Überbrückung eines Höhenunterschiedes zur Be-/Entladung (s. Abb. 2 und 3).

Abb. 2: Flachrampe als Verbindung zwischen Stra...

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