Besondere Maßnahmen zu Brandverhütung, Brandschutz und Brandbekämpfung müssen festgelegt und umgesetzt und im Brandfall ergriffen werden. Maßnahmen sind u. a. Feuerlöscheinrichtungen, Vorrichtungen zur Unterbrechung der Gaszufuhr, Kühlung.
Brennendes Gas nicht löschen
Für entzündbare Gase gilt i. d. R.: Wenn ausströmendes Gas brennt und die Gaszufuhr nicht unterbrochen werden kann, soll das brennende Gas nicht gelöscht werden. Es besteht sonst die Gefahr, dass austretendes, unverbranntes Gas eine explosionsfähige Atmosphäre bildet.
Vorrangige Maßnahmen sind: Gaszufuhr unterbrechen und Umgebung kühlen.
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