Begriff

In Behältern werden Stoffe aufbewahrt. Ein Behälter ist ein Gegenstand mit einem Hohlraum, der seinen Inhalt von seiner Umwelt trennt. Das Behältnis ist dicht gegenüber dem Medium, für das es konstruiert ist. Ortsbewegliche Behälter sind solche, die bewegt werden bzw. die von einem Platz zum anderen gebracht werden können. Zu den ortsbeweglichen Behältern gehören u. a.

  • Verpackungen (z. B. Fässer, Kanister, Flaschen, Säcke),
  • Aerosolpackungen und Druckgaskartuschen,
  • Großpackmittel (z. B. IBC, Big Bags, FIBC),
  • Druckgasbehälter
  • Druckgefäße im Sinne des Gefahrgutrechts (wie Flaschen, Großflaschen),
  • Eisenbahnkesselwagen,
  • Tankfahrzeuge.

Werden bestimmte Stoffmengen in Behältern, zum dauernden oder vorübergehenden Verbleib, die den Bedarf für den ungehinderten Arbeitsablauf übersteigen, angesammelt, so spricht man von einem Lager.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

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