In Behältern werden Stoffe aufbewahrt. Ein Behälter ist ein Gegenstand mit einem Hohlraum, der seinen Inhalt von seiner Umwelt trennt. Das Behältnis ist dicht gegenüber dem Medium, für das es konstruiert ist. Ortsbewegliche Behälter sind solche, die bewegt werden bzw. die von einem Platz zum anderen gebracht werden können. Zu den ortsbeweglichen Behältern gehören u. a.
- Verpackungen (z. B. Fässer, Kanister, Flaschen, Säcke),
- Aerosolpackungen und Druckgaskartuschen,
- Großpackmittel (z. B. IBC, Big Bags, FIBC),
- Druckgasbehälter
- Druckgefäße im Sinne des Gefahrgutrechts (wie Flaschen, Großflaschen),
- Eisenbahnkesselwagen,
- Tankfahrzeuge.
Werden bestimmte Stoffmengen in Behältern, zum dauernden oder vorübergehenden Verbleib, die den Bedarf für den ungehinderten Arbeitsablauf übersteigen, angesammelt, so spricht man von einem Lager.
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
- Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
- Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV)
- TRGS 510 "Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern"
- TRBS 3145/TRGS 745 "Ortsbewegliche Druckgasbehälter – Füllen, Bereithalten, innerbetriebliche Beförderung, Entleeren"
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Arbeitsschutz Office. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen