Zu besonderen ortsbeweglichen Behältern zählen Behälter und Gefäße unter Druck (Gasflaschen, Flaschenbündel etc.). Von Druckgasbehältern gehen große Gefahren aus, wenn der Behälter oder Behälteranbauten (Ventile) beschädigt werden. Durch mechanische Beschädigungen (wie z. B. Umfallen) oder übermäßige Erhitzung des Behälters, können die im Behälter gespeicherten Energien plötzlich freigesetzt werden. Unkontrollierte bewegte Druckgasbehälter bzw. Explosion der Behälter können Schäden mit schweren bis tödlichen Folgen anrichten.

Daher gelten für ortsbewegliche Druckgasbehälter u. a. die folgenden zusätzlichen sicherheitstechnischen Maßnahmen:

  • Druckgasbehälter müssen gegen Umfallen oder Herabfallen gesichert werden.
  • Die Ventile sind mit einer geeigneten Schutzeinrichtung zu schützen, z. B. mit einer Schutzkappe.
  • Instandsetzungsarbeiten an den Druckgasbehältern dürfen nicht in Lagern durchgeführt werden.
  • Räume, in denen Druckgasbehälter gelagert werden, müssen ausreichend be- und entlüftet werden.

Für die Lagerung (in Lagerräumen wie auch im Freien) gelten zudem bauliche Anforderungen an den Brandschutz. Besondere Druckbehälter (z. B. Druckgeräte für Feuerlöschgeräte und Löschmittelbehälter, Lagerbehälter für Getränke) unterliegen besonderen Prüfvorschriften, siehe BetrSichV. Kleinere Gebinde wie Druckgaskartuschen unterliegen großzügigeren Mengenbestimmungen.

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