Technische Schutzmaßnahmen sind z. B.:

  • alternative Arbeitsverfahren, die die Exposition verringern;
  • Auswahl und Einsatz von Arbeitsmitteln mit geringerer Emission;
  • Sicherheitseinrichtungen, z. B. Verriegelungseinrichtungen oder Abschirmungen, optische Filter, Schutzvorhänge oder -wände;
  • Vorrichtungen zur automatischen Abschaltung;
  • Gestaltung und Einrichtung von Arbeitsplätzen;
  • ggf. Absaugung von entstehenden Gasen, Stäuben oder Aerosolen.

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