Unter offenen Bürokonzepten, auch Bürolandschaften oder Open-Space-Offices, werden moderne Gestaltungsformen von Mehrpersonenbüros verstanden. Ziel ist, für alle im Büroalltag anfallenden Tätigkeiten und Aufgaben – Bildschirmarbeit, Kommunikation, Besprechungen, Pausen – in räumlicher Nähe und in Kontakt zueinander geeignete Arbeitsbereiche zu schaffen. Dadurch sollen die Vorzüge gemeinsamen Arbeitens, wie Teamentwicklung und reger kollegialer Austausch, genutzt und gleichzeitig die möglichen Nachteile, wie hohe Lautstärkepegel, Störung und Ablenkung, durch geschickte Gestaltung vermieden werden. Durch attraktive und anregende Arbeitsbedingungen sollen so die Produktivität von Arbeitsgruppen und die Personalentwicklung gefördert werden.
Grundsätzlich ist die Art der Büro- bzw. Arbeitsplatzstruktur dem Arbeitgeber freigestellt. Er hat aber sicherzustellen, dass dabei die Mindestanforderungen an Arbeitsplätze eingehalten werden, die z. B. die Arbeits-, Bewegungs- und Verkehrsflächen sowie Lüftungs-, Klima- und Beleuchtungsbedingungen betreffen. Diese finden sich in
Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV):
- § 3a Abs. 1
- Anhang 1.2 "Abmessung von Räumen, Luftraum"
- Anhang 3.1 "Bewegungsfläche"
- Anhang 3.2 "Anordnung der Arbeitsplätze"
- Anhang 3.6 "Lüftung"
- Anhang 3.7 "Lärm" u. a.
Arbeitsstätten-Regeln:
Konkrete Gestaltungshinweise zu verschiedenen Bürokonzepten finden sich in den berufsgenossenschaftlichen Informationen
- DGUV-R 115-401 "Branche Bürobetriebe"
- DGUV-I 215-410 "Bildschirm- und Büroarbeitsplätze – Leitfaden für die Gestaltung"
- DGUV-I 215-441 "Büroraumplanung"
- DGUV-I 215-442 "Beleuchtung im Büro"
- DGUV-I 215-443 "Akustik im Büro"
- VBG Fachwissen "Gesundheit im Büro"
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