Mithilfe des Notrufes werden bei einem Unfall, bei einer akuten Erkrankung sowie bei Vergiftungen schnellstmöglich der Rettungsdienst, ggf. mit Notarzt zur Unterstützung an den Notfallort gerufen, um dort den Betroffenen adäquat versorgen zu können und ihn ggf. in ein Krankenhaus zu bringen.
Davon abzugrenzen ist der Notruf bei einem Brand zur Anforderung der Feuerwehr.
Regelungen zum Thema Notruf sind enthalten in der Verordnung über Notrufverbindungen (NotrufV) und im Telekommunikationsgesetz.
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