Häufig stellt sich die Frage, wann der Rettungsdienst und wann der ärztliche Bereitschaftsdienst zuständig ist.

Die Zuständigkeit des ärztlichen Bereitschaftsdienstes ist immer dann gegeben, wenn man normalerweise zum Hausarzt gehen würde, also bei einer fiebrigen Erkältung, Durchfall, Erbrechen und ähnlichen Beschwerden.

Bei lebensbedrohlich erscheinenden Krankheitszuständen, wie z. B. einem schweren Unfall, plötzlich starken Brustschmerzen mit Verdacht auf Herzinfarkt, akuter Atemnot, einem Beinbruch, stark blutenden Verletzungen, Krämpfen, bewusstlosen oder nicht ansprechbaren Personen sollte man den Rettungsdienst alarmieren.

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