Begriff

Nitrosamine (N-Nitrosamine) ist eine Sammelbezeichnung für N-Nitroso-Verbindungen von Aminen (RR’N-NO). Die meisten geprüften Nitrosamine haben sich im Tierversuch als krebserzeugend erwiesen. Die einzelnen Nitrosamine bewirken eine spezifische Krebsbildung an einzelnen Organen, wobei je nach Versuchstierart verschiedene Organe betroffen sein können. Die Stärke der Kanzerogenität der einzelnen Nitrosamine ist sehr unterschiedlich. Einige Nitrosamine gehören zu den stärksten krebserzeugenden Stoffen überhaupt. Diese als besonders krebserzeugend eingestuften N-Nitrosamine dürfen daher auch nur in geschlossenen Systemen hergestellt und verwendet werden.

Neben der krebserzeugenden Wirkung sind einige Nitrosamine akut toxisch, können Gewebe zerstören oder Störungen des Kohlehydrat- und Fettstoffwechsels verursachen.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung
  • TRGS 552 "Krebserzeugende N-Nitrosamine der Kat 1A und B"
  • TRGS 611 "Verwendungsbeschränkungen für wassermischbare bzw. wassergemischte Kühlschmierstoffe, bei deren Einsatz N-Nitrosamine auftreten können"
  • TRGS 615 "Verwendungsbeschränkungen für Korrosionsschutzmittel, bei deren Einsatz N-Nitrosamine auftreten können"
  • DGUV-R 109-003 "Tätigkeiten mit Kühlschmierstoffen"
  • DGUV-R 113-010 "Sicheres Arbeiten in der Gummiindustrie"

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