Verordnung (EG) Nr. 1272/2008: Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen/Gemischen (CLP) | |
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Fassung | 29.06.2020 |
Fundstelle | ABl. L 326 vom 08.10.2020 S. 1 |
Änderung | Anhang I |
Bedeutung für den Arbeits- und Umweltschutz | Die schwedische Sprachfassung von Anhang I wird berichtigt. Die deutsche Fassung ist hiervon nicht betroffen. |
Verordnung (EG) Nr. 1907/2006: REACH | |
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Fassung | 27.08.2020 |
Fundstelle | ABl. L 279 vom 27.08.2020 S. 23 |
Änderung | Berichtigung |
Bedeutung für den Arbeits- und Umweltschutz | Die Begriffe "Phtalat" und "Naphta" werden durch "Phthalat" bzw. "Naphtha" ersetzt. Mehrere Einträge zu Cadmium werden berichtigt. |
Fassung | 03.08.2020 |
Fundstelle | ABl. L 252 vom 04.08.2020 S. 24 |
Änderung | Anhang XVII |
Bedeutung für den Arbeits- und Umweltschutz | In Anhang XVII (" Beschränkungen der Herstellung, des Inverkehrbringens und der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe, Gemische und Erzeugnisse") wird ein Eintrag zu Diisocyanaten angefügt. Ab dem 24.02.2022 dürfen Diisocyanate nicht mehr in Verkehr gebracht werden, ab dem 24.08.2023 gilt dann ein Verwendungsverbot. Die Verbote gelten nicht, wenn die Konzentration von Diisocyanaten einzeln und in Kombination weniger als 0,1 Gewichtsprozent beträgt oder der Verwender eine entsprechende Schulung abgeschlossen hat bzw. das Schulungserfordernis auf der Verpackung ersichtlich ist und ein Abnehmer entsprechende Kenntnis hat. |
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