Überblick

Nach dem Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) und nach der Europäischen Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ist grundsätzlich der Hersteller und Inverkehrbringer für die Sicherheit an Maschinen zuständig. In jedem produzierenden Gewerbe stehen jedoch ältere Maschinen, die vom Hersteller nicht nach den neuesten Erkenntnissen der Technik mit sicherheitstechnischen Einrichtungen versehen wurden. Diese Maschinen müssen je nach Gefährdung durch entsprechende Maßnahmen nachgerüstet werden. Diese Forderung richtet sich an den Unternehmer und ist in den zahlreichen Gesetzen und Verordnungen (z. B. ArbSchG, BetrSichV, DGUV-R 100-500, TRBS 2111) festgehalten.

Dieser Beitrag kann Ihnen keine standardisierten Lösungsvorschläge anbieten, da die Möglichkeiten zu umfangreich und vielfältig sind. Anhand von Fallbeispielen wird Ihnen jedoch der Lösungsprozess dargestellt und die grundsätzliche Problematik der Nachrüstung von Altmaschinen aufgezeigt.

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