Zusammenfassung

 
Begriff

Elektronische Kommunikationssysteme ermöglichen es vielen Beschäftigten, von vielen verschiedenen Orten aus mit Kunden, Geschäftspartnern und dem eigenen Unternehmen in Kontakt und im Datenaustausch zu sein. Damit können in vielen Berufsfeldern und Branchen wesentliche Arbeitsaufgaben auch außerhalb der Unternehmensräume erbracht werden. Dafür hat sich der Begriff Mobile Arbeit etabliert. Er umfasst sowohl die Arbeit von zu Hause aus (soweit sie nicht unter den in der aktuellen Arbeitsstättenverordnung definierten Begriff Telearbeit fällt), als auch die Arbeit beim Kunden oder unterwegs (z. B. in Bahn, Flugzeug oder Hotelzimmer). Bei Beschäftigten im Angestelltenverhältnis oder anderweitig abhängig Beschäftigten stellt sich so die Frage, wie weit die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers bei mobiler Arbeit geht und welche Arbeitsschutzmaßnahmen konkret erforderlich werden.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Mobile Arbeit ist Bestandteil der Arbeitsleistung, die ein Arbeitnehmer im Rahmen seines Arbeitsvertrags erbringt. Das gilt solange, wie der Arbeitgeber mobile Arbeit nicht ausdrücklich ausschließt bzw. schon dadurch, dass er die auf diese Weise erbrachte Arbeitsleistung annimmt. Entsprechend gelten damit grundsätzlich auch alle Arbeitsschutzgesetze, z. B. das Arbeitsschutzgesetz mit der allgemeinen Fürsorgepflicht des Arbeitgebers und der Gefährdungsbeurteilung sowie das Arbeitszeitgesetz. Da diese den Begriff Mobile Arbeit allerdings nicht kennen bzw. z. T. deutlich älter sind als das gesamte Phänomen mobilen Arbeitens im jetzigen Sinne, besteht hier ein gewisser Auslegungsbedarf, der noch kaum rechtsverbindlich ausgefüllt ist. Eine hochrangige konkrete Rechtsgrundlage für Arbeitsschutzanforderungen bei mobiler Arbeit gibt es bisher nicht.

Die Unfallversicherungsträger definieren in der DGUV-I 215-441 "Büroraumplanung – Hilfen für das systematische Planen und Gestalten von Büros" mobiles Arbeiten als eine Form betriebsstättenfernen Arbeitens (zu dem auch Telearbeit gehört) und geben Erläuterungen und konkrete Gestaltungshinweise.

Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin hat in ihrem Bericht "Orts- und zeitflexibles Arbeiten: Gesundheitliche Chancen und Risiken" (2017) Fachinformationen und Einschätzungen zusammengestellt.

1 Abgrenzung zu anderen Formen der Arbeitsorganisation

Dass im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses Tätigkeiten außerhalb der Betriebsräume und an wechselnden Orten erbracht werden, kommt (immer schon) in unterschiedlichen Zusammenhängen vor, z. B. bei:

  • Arbeiten auf Bau- und Montagestellen;
  • Arbeiten im Freien, z. B. in der Land- und Forstwirtschaft, oder bei Veranstaltungen wie Märkten und Festivals;
  • Dienstleistungs-, Service- oder Verkaufstätigkeiten im Außendienst, die vor Ort bei Kunden erbracht werden;
  • Telearbeit, bei der ein Mitarbeiter nach einer bestimmten vertraglichen Regelung an einem vom Arbeitgeber eingerichteten Arbeitsplatz im häuslichen Umfeld seine Arbeitsleistung erbringt, häufig abwechselnd mit Präsenzphasen an einem Standort des Arbeitgebers.

Alle diese Arbeitsformen haben gemeinsam, dass die Arbeit zwar außerhalb der Betriebsräume des Arbeitgebers und häufig an wechselnden Orten erbracht wird, aber doch immer an Orten, die speziell zum Verrichten der Arbeit aufgesucht werden bzw. aufgesucht werden müssen.

Der Begriff Mobile Arbeit bezeichnet demgegenüber das Arbeiten an beliebigen Orten unabhängig davon, ob sich ein Mitarbeiter dort aus tätigkeitsbezogenen oder im weitesten Sinne privaten Gründen aufhält. Mobiles Arbeiten kann danach sowohl in Räumen des Arbeitgebers stattfinden (aber außerhalb eines persönlich zugewiesenen Arbeitsplatzes), wie auch zu Hause (aber ohne die Kennzeichen der Telearbeit: den vom Arbeitgeber eingerichteten Arbeitsplatz und eine entsprechende vertragliche Regelung) oder unterwegs, z. B. während der Fahrt in öffentlichen Verkehrsmitteln, im Hotel, beim Kunden oder einfach an einem Ort der Wahl, z. B. in der Gartenlaube, im Café oder auf dem Kinderspielplatz.

Natürlich ist das Arbeiten unterwegs gerade auf Dienstreisen gewohnte Praxis, und auch Arbeit im privaten Bereich kein neues Phänomen. Allerdings ermöglichen es die digitalen Strukturen in der Arbeitswelt, dass ein extrem viel breiteres Spektrum an Tätigkeiten grundsätzlich ortsungebunden ausgeführt werden kann. Während früher lediglich Unterlagenstudium, Handschriftliches und einige Telefongespräche "zwischendrin" unterwegs oder zu Hause erledigt wurden, ist es jetzt möglich und in bestimmten Branchen erwünscht und üblich, dass in großem Umfang ortsunabhängig kommuniziert und gearbeitet wird – mithilfe entsprechender digitaler Möglichkeiten. Mobile Arbeit bezeichnet im aktuellen Sinne daher vor allem mobile IT-gestützte Arbeit und eben nicht bzw. nur mittelbar die klassischen Montagen oder Dienstreisen.

Mobiles Arbeiten tritt in der Arbeitswelt mit besserer Verfügbarkeit von elektronischen Medien immer öfter auf, nicht nur in den Medien-, Kommunikations- und Kreativbranchen, die lange als "Pioniere" galten. Daher kommt es ve...

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