Dass im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses Tätigkeiten außerhalb der Betriebsräume und an wechselnden Orten erbracht werden, kommt (immer schon) in unterschiedlichen Zusammenhängen vor, z. B. bei:

  • Arbeiten auf Bau- und Montagestellen;
  • Arbeiten im Freien, z. B. in der Land- und Forstwirtschaft, oder bei Veranstaltungen wie Märkten und Festivals;
  • Dienstleistungs-, Service- oder Verkaufstätigkeiten im Außendienst, die vor Ort bei Kunden erbracht werden;
  • Telearbeit, bei der ein Mitarbeiter nach einer bestimmten vertraglichen Regelung an einem vom Arbeitgeber eingerichteten Arbeitsplatz im häuslichen Umfeld seine Arbeitsleistung erbringt, häufig abwechselnd mit Präsenzphasen an einem Standort des Arbeitgebers.

Alle diese Arbeitsformen haben gemeinsam, dass die Arbeit zwar außerhalb der Betriebsräume des Arbeitgebers und häufig an wechselnden Orten erbracht wird, aber doch immer an Orten, die speziell zum Verrichten der Arbeit aufgesucht werden bzw. aufgesucht werden müssen.

Der Begriff Mobile Arbeit bezeichnet demgegenüber das Arbeiten an beliebigen Orten unabhängig davon, ob sich ein Mitarbeiter dort aus tätigkeitsbezogenen oder im weitesten Sinne privaten Gründen aufhält. Mobiles Arbeiten kann danach sowohl in Räumen des Arbeitgebers stattfinden (aber außerhalb eines persönlich zugewiesenen Arbeitsplatzes), wie auch zu Hause (aber ohne die Kennzeichen der Telearbeit: den vom Arbeitgeber eingerichteten Arbeitsplatz und eine entsprechende vertragliche Regelung) oder unterwegs, z. B. während der Fahrt in öffentlichen Verkehrsmitteln, im Hotel, beim Kunden oder einfach an einem Ort der Wahl, z. B. in der Gartenlaube, im Café oder auf dem Kinderspielplatz.

Natürlich ist das Arbeiten unterwegs gerade auf Dienstreisen gewohnte Praxis, und auch Arbeit im privaten Bereich kein neues Phänomen. Allerdings ermöglichen es die digitalen Strukturen in der Arbeitswelt, dass ein extrem viel breiteres Spektrum an Tätigkeiten grundsätzlich ortsungebunden ausgeführt werden kann. Während früher lediglich Unterlagenstudium, Handschriftliches und einige Telefongespräche "zwischendrin" unterwegs oder zu Hause erledigt wurden, ist es jetzt möglich und in bestimmten Branchen erwünscht und üblich, dass in großem Umfang ortsunabhängig kommuniziert und gearbeitet wird – mithilfe entsprechender digitaler Möglichkeiten. Mobile Arbeit bezeichnet im aktuellen Sinne daher vor allem mobile IT-gestützte Arbeit und eben nicht bzw. nur mittelbar die klassischen Montagen oder Dienstreisen.

Mobiles Arbeiten tritt in der Arbeitswelt mit besserer Verfügbarkeit von elektronischen Medien immer öfter auf, nicht nur in den Medien-, Kommunikations- und Kreativbranchen, die lange als "Pioniere" galten. Daher kommt es verstärkt darauf an, tragfähige Arbeitsschutzkonzepte für mobile Arbeit zu entwickeln und umzusetzen.

 
Wichtig

Homeoffice – ein Schlüsselbegriff während der SARS-CoV-2-Epidemie

In der SARS-CoV-2-Epidemie in den Jahren 2020 bis 2023 traf eine sich schnell ausbreitende, kritische Infektionsgefahr auf eine Arbeitswelt, die bereits weitgehend über Möglichkeiten für mobiles Arbeiten verfügte. In der Folge wurde innerhalb kürzester Zeit mobiles Arbeiten von zu Hause aus unter dem Begriff Homeoffice zum Massenphänomen. Vielfach haben darauf auch Betriebe bzw. Beschäftigte zurückgegriffen, die bis dahin keinerlei Regelungen und praktische Erfahrungen mit mobiler Arbeit hatten. Entsprechend überstürzt und oft ohne Wahlmöglichkeit fanden sich viele Beschäftigte als "Arbeitnehmer in den eigenen vier Wänden" wieder, mit hastig zusammengestellten Arbeitsmitteln (oft Notebooks) an oft improvisierten Arbeitsplätzen und zum Teil zusätzlich gefordert durch z. B. Kinderbetreuung oder Unterstützung beim schulischen Lernen.

Auf diese Weise wurden schlagartig die Vor- und Nachteile mobilen Arbeitens einer größeren Öffentlichkeit bewusst vor Augen geführt. Einerseits war die technische Realisation und die Einbindung mobiler Arbeit in den Wertschöpfungsprozess von Unternehmen, die oft aus dem Stand heraus umgesetzt werden musste, ein großer Erfolg, was die Stabilität unseres Wirtschafts- und Gesellschaftssystems wirkungsvoll gestärkt und die wirtschaftlichen Verluste durch die Corona-Pandemie verringert hat. Viele Experten gehen davon aus, dass diese positiven Erfahrungen dazu beitragen werden, dass Hemmungen gegenüber dieser Arbeitsform abgebaut und mobile Arbeit für mehr Beschäftigte ein fester Bestandteil der Arbeitsgestaltung werden wird.

Andererseits wurde erkennbar, dass mobile Arbeit nicht ganz strukturlos erfolgen kann und der Arbeitgeber Wege finden muss, wie er seine Fürsorgepflicht gegenüber seinen Beschäftigten wirkungsvoll umsetzen kann, auch wenn diese ihre Arbeitsleistung im häuslichen Umfeld erbringen. Die DGUV-I 215-441 "Büroraumplanung – Hilfen für das systematische Planen und Gestalten von Büros" fasst hier erste grundlegende Anforderungen aus Sicht der gesetzlichen Unfallversicherung zusammen.

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