Grundsätzlich müssen Schutzmaßnahmen getroffen werden, die einen Haut- bzw. Augenkontakt verhindern:

  • Augenschutz: Gestellbrille mit Seitenschutz, ggf. Gesichtsschutzschirm, ggf. Korbbrille
  • Handschutz: methanolbeständige Schutzhandschuhe aus Butyl-, Fluorkautschuk bzw. Polychloropren
  • Schürze und Stiefel, ggf. Chemikalienschutzanzug
  • flammhemmende, antistatische Schutzkleidung
  • ggf. Atemschutz: Gasfilter mit Gasfiltertyp AX (Niedrigsieder). Sofern Methanol in einer Zubereitung (z. B. Lösemittel) vorkommt, muss u. U. ein Isoliergerät zum Einsatz kommen, da ein AX-Filter nur für Niedrigsieder zum Einsatz kommen darf, nicht aber für andere Lösemittel in Verbindung mit Methanol.

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