• Betriebsanweisung erstellen und Unterweisung regelmäßig durchführen
  • explosionsgefährdete Bereiche in Zonen einteilen, Explosionsschutzdokumente erstellen
  • Sicherstellen, dass die Arbeitsplatzgrenzwerte eingehalten werden
  • die Einhaltung des Biologischen Grenzwerts (BGW) bei den Beschäftigten im Rahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge prüfen
  • Schilder P003 "Keine offene Flamme; Feuer, offene Zündquelle und Rauchen verboten" und D-W021 "Warnung vor explosionsfähiger Atmosphäre" aufstellen
  • Das Betreten der Betriebsbereiche nur Beschäftigten gestatten (Hinweisschilder)
  • Schweißverbot im Arbeitsraum
  • Feuerarbeiten mit schriftlicher Erlaubnis durchführen, wenn sich Feuer- und Explosionsgefahren nicht restlos beseitigen lassen
  • Es gelten Beschäftigungsbeschränkungen für Jugendliche sowie für werdende und stillende Mütter.

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