- Betriebsanweisung erstellen und Unterweisung regelmäßig durchführen
- explosionsgefährdete Bereiche in Zonen einteilen, Explosionsschutzdokumente erstellen
- Sicherstellen, dass die Arbeitsplatzgrenzwerte eingehalten werden
- die Einhaltung des Biologischen Grenzwerts (BGW) bei den Beschäftigten im Rahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge prüfen
- Schilder P003 "Keine offene Flamme; Feuer, offene Zündquelle und Rauchen verboten" und D-W021 "Warnung vor explosionsfähiger Atmosphäre" aufstellen
- Das Betreten der Betriebsbereiche nur Beschäftigten gestatten (Hinweisschilder)
- Schweißverbot im Arbeitsraum
- Feuerarbeiten mit schriftlicher Erlaubnis durchführen, wenn sich Feuer- und Explosionsgefahren nicht restlos beseitigen lassen
- Es gelten Beschäftigungsbeschränkungen für Jugendliche sowie für werdende und stillende Mütter.
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