Begriff

Methan wird auch als Gruben- oder Sumpfgas bezeichnet und ist ein farb- und geruchloses Gas. Es ist extrem entzündbar und entsteht in der Natur durch Gär- und Zersetzungsprozesse u. a. in Sumpf- und Moorgebieten, beim Reisanbau sowie bei der Viehhaltung. Es wird auch bei Vulkanausbrüchen freigesetzt. Methan ist leichter als Luft und steigt in die höheren Schichten der Erdatmosphäre auf, es gilt als wesentlicher Verursacher des Treibhauseffektes.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Es gelten folgende Regelungen:

Für Gase unter Druck sowie entzündbare Gase gelten v. a. folgende TRBS bzw. TRGS:

  • TRBS 1201 Teil 1 "Prüfung von Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen"
  • TRBS 1201 Teil 2 "Prüfungen und Kontrollen bei Gefährdungen durch Dampf und Druck"
  • TRBS 2141 "Gefährdungen durch Dampf und Druck"
  • TRGS 510 "Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern"
  • TRGS 720 "Gefährliche explosionsfähige Gemische– Allgemeines"
  • TRGS 721 "Gefährliche explosionsfähige Gemische" – Beurteilung der Explosionsgefährdung
  • TRGS 722 "Vermeidung oder Einschränkung gefährlicher explosionsfähiger Gemische
  • TRGS 723 "Gefährliche explosionsfähige Gemische – Vermeidung der Entzündung gefährlicher explosionsfähiger Gemische
  • TRGS 724 "Gefährliche explosionsfähige Gemische – Maßnahmen des konstruktiven Explosionsschutzes, welche die Auswirkung einer Explosion auf ein unbedenkliches Maß beschränken
  • TRGS 727 "Vermeidung von Zündgefahren infolge elektrostatischer Aufladungen"
  • DGUV-R 113-001 "Explosionsschutz-Regeln"

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