2-teilige Mehrzweckleitern lassen sich durch spezielle Beschläge sowohl als Schiebeleiter, als auch Stehleiter einsetzen. Beide Leiterschenkel (Unterleiter und Oberleiter) sind unterschiedlich breit, sodass sie sich bei der Anwendung als Schiebeleiter voreinander führen lassen. In dieser Position ermöglichen Hakenbeschläge eine in Sprossenabständen einstellbare Gesamtleiterlänge.

Zur ausreichenden Standsicherheit besitzen zweiteilige Mehrzweckleitern eine Traverse, die gegenüber den bei Stehleitern verwendeten 2 Traversen (bzw. entsprechender Ausschweifung der Leiterholme; Maß b2 in EN 131-1) länger ist. Damit weisen zweiteilige Mehrzweckleitern in der Position "Stehleiter" eine vergleichbare Standsicherheit wie konventionelle Stehleitern auf. In der Position "Anlegeleiter", d. h. wenn sie als Schiebeleiter eingesetzt werden, ist deren Standsicherheit durch die Traverse jedoch erheblich größer, als bei konventionellen Schiebeleitern, die stets ohne Traverse ausgeführt sind.

Unter- und Oberleiter (bzw. Steig- und Stützschenkel) werden über Leiterbeschläge unlösbar miteinander verbunden. Die Form der Leiterbeschläge gibt den Spreizwinkel beider Leiterschenkel meist mit etwa 20° vor, sodass der Aufstellwinkel der Leiter etwa 70° beträgt. Je nach Leitergröße sind zusätzliche Spreizsicherungen (z. B. Gurte) dauerhaft angebracht. Diese dienen gleichzeitig in der Position "Schiebeleiter" als Ausschubbegrenzung. Sind keine Spreizsicherungen angebracht, müssen andere Bauteile (z. B. Bolzen) den Ausschub begrenzen.

Gegenüber Schiebeleitern weisen 2-teilige Mehrzweckleitern gleicher Baugröße damit die zusätzliche Funktion "Stehleiter" auf.

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