Die CE-Kennzeichnung (Communauté Européenne) (Abb. 1) wird vom Hersteller gem. EU-Verordnung 765/2008 vergeben und zeigt an, dass die Produkte den gültigen EG-Richtlinien entsprechen.

Abb. 1: CE-Kennzeichen

Produkte mit diesem Zeichen gelten als sicher, wenn von ihnen bei bestimmungsgemäßer oder zu erwartender Verwendung unter Einbeziehung der üblichen oder zu erwartenden Gebrauchsdauer keine erheblichen, mit der Art der Verwendung nicht zu vereinbarenden und bei Wahrung der allgemeinen Regeln der Technik nicht hinnehmbaren Gefahren für die Gesundheit und Sicherheit von Personen ausgehen.

Während die meisten Prüfzeichen den Vorteil besitzen, von unabhängigen Organisationen vergeben zu werden, hat das CE-Kennzeichen einen entscheidenden Nachteil. Es ist lediglich eine Kennzeichnung, mit der die Hersteller versichern, dass die Produkte den aktuellen EG-Richtlinien entsprechen (Konformitätserklärung). Ob der Hersteller oder Inverkehrbringer die Produkte mit der notwendigen Sorgfalt auf Konformität mit den aktuellen Richtlinien untersucht hat, kann aber nur nachvollzogen werden, wenn Sie sich die notwendigen Unterlagen aushändigen lassen. Dies ist insb. bei Herstellern außerhalb von Europa empfehlenswert.

 
Praxis-Tipp

Unterlagen

Die Unterlagen zur Untersuchung nach den jeweils gültigen EG-Richtlinien müssen vorhanden sein. Selbst bei einfachen Geräten und Maschinen können und werden diese recht umfangreich sein. Sollte ein Inverkehrbringer oder Hersteller diese Unterlagen nicht darlegen können, kann davon ausgegangen werden, dass die Konformitätserklärung falsch ist. Das CE-Kennzeichen darf dann nicht aufgebracht werden.

 
Achtung

CE-Kennzeichnung ersetzt keine Gefährdungsbeurteilung

Häufig wird davon ausgegangen, dass bei vorhandener CE-Kennzeichnung eine Gefährdungsbeurteilung nicht mehr notwendig ist, da diese ja schon durch den Hersteller erbracht wurde. Diese Annahme ist falsch. Auch bei vorhandener CE-Kennzeichnung wird der Anwender nicht von einer Gefährdungsbeurteilung befreit. Die CE-Kennzeichnung und Konformitätserklärung ersetzt die Gefährdungsbeurteilung nicht.

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