Gemäß § 2 Abs. 1 Lastenhandhabungsverordnung müssen Maßnahmen primär darauf abzielen, dass manuelle Lastenhandhabungen mit Gefährdungen für die Gesundheit der Beschäftigten vermieden werden. Wenn das nicht möglich ist, muss der Arbeitgeber auf der Basis der Beurteilung der Arbeitsbedingungen nach § 5 Arbeitsschutzgesetz geeignete Maßnahmen ergreifen, um eine Gefährdung der Gesundheit der Beschäftigten möglichst gering zu halten (§ 2 Abs. 2 Lastenhandhabungsverordnung).

Um Arbeitssysteme sicher zu gestalten, gibt es Ansatzpunkte im technischen, organisatorischen und personellen Bereich.

Da alle Veränderungen zur Vermeidung bzw. Verringerung von Gefährdungen mit Wechselwirkungen verbunden sind, ist eine systematische Betrachtungsweise des Arbeitssystems erforderlich.

Ziel des TOP-Modells (Abb. 5) ist es, Maßnahmen zur Gesundheitsförderung zu finden, die die gesundheitlichen Ressourcen steigern.

Es soll ein Prozess in Gang gesetzt werden, der

  • körperliche, seelische und soziale Leistungsvoraussetzungen des Menschen stärkt,
  • Verhalten und Verhältnisse gleichermaßen berücksichtigt,
  • Wissen und Erfahrungen der Mitarbeiter einbezieht,
  • Mitwirkungsmöglichkeiten an der Gestaltung des betrieblichen Umfeldes zulässt und
  • die sozialen Beziehungen und die gegenseitige Unterstützung der Mitarbeiter fördert.

Abb. 5: TOP-Modell

Als Arbeitsgrundlage in einem Arbeitskreis zur Suche von Lösungen hat sich das Sternmodell (Abb. 6) bewährt.

Abb. 6: Das Sternmodell als Grundlage für Verbesserungsvorschläge durch die Mitarbeiter

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