Die Ergebnisse der Wichtungen der Leitmerkmale werden addiert und anschließend mit dem Wert der Zeitwichtung multipliziert. Dieser Punktwert legt die Zuordnung zu einem Risikobereich fest. Es gibt 4 Risikobereiche:

  1. Im Risikobereich 1 (Punktwert < 20) ist eine Gesundheitsgefährdung durch körperliche Überbeanspruchung unwahrscheinlich.
  2. Im Risikobereich 2 (Punktwert 20 bis < 50) werden erhöhte Belastungen und eine körperliche Überbeanspruchung bei vermindert belastbaren Personen (vgl. Abschn. 2.3) möglich. Für diesen Personenkreis sind Gestaltungsmaßnahmen und Präventionsmaßnahmen sinnvoll.
  3. Im Risikobereich 3 (Punktwert 50 bis < 100) sind wesentlich erhöhte Belastungen und körperliche Überbeanspruchungen für normale Beschäftigte möglich. Gestaltungsmaßnahmen und sonstige Präventionsmaßnahmen sind zu prüfen.
  4. Im Risikobereich 4 (Punktwert ≥ 100) sind hohe Belastungen und körperliche Überbeanspruchung wahrscheinlich. Gestaltungsmaßnahmen sind erforderlich. Sonstige Präventionsmaßnahmen sind zu prüfen.
 
Achtung

Besonderheit bei weiblichen Beschäftigten

Das Ergebnis wird für Frauen mit 1,3 multipliziert. Es wird dabei berücksichtigt, dass Frauen im Durchschnitt 2/3 der physischen Leistungsfähigkeit von Männern besitzen.

Aus dieser Gefährdungsabschätzung sind sofort Gestaltungsnotwendigkeiten und -ansätze zu erkennen. Grundsätzlich sollten die Ursachen mit hoher Wichtung vermindert oder beseitigt werden:

  • hohe Zeitwichtung durch organisatorische Regelungen,
  • hohe Massewichtung durch Reduzierung des Lastgewichtes oder durch Einsatz besser geeigneter Flurförderzeuge,
  • hohe Wichtungen als Resultat der Bewegungsgeschwindigkeit bzw. Positioniergenauigkeit durch die Verwendung einer Radführung oder von Anschlagpuffern,
  • hohe Haltungswichtung durch Verbesserung der Arbeitsplatzgestaltung.

Ebenso reduzieren die Verringerung des Arbeitspensums und Wechsel zu leichteren Tätigkeiten sofort den Punktwert. Zudem sollten die Ausführungsbedingungen immer gut sein.

An das Ende des Formulars gehören die Unterschrift des Prüfers und das Datum. Wenn aus sonstigen Gründen eine Überprüfung des Arbeitsplatzes notwendig wird, sollte dies ebenfalls mit Begründung notiert werden.

Am Ende bekommt man damit ein Handwerkszeug, mit dem Abteilungsleiter, Sicherheitsbeauftragte oder Beschäftigte, die instruiert wurden, innerhalb kurzer Zeit Einblick in die Risikostufe des Arbeitsplatzes und Gestaltungsmöglichkeiten zur Reduzierung der Belastung erhalten.

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