• Die Beurteilung erfolgt grundsätzlich für Teiltätigkeiten.
  • Sie ist auf einen Arbeitstag zu beziehen.
  • Wechseln innerhalb einer Teiltätigkeit Lastgewichte und/oder Körperhaltungen, müssen Mittelwerte gebildet werden.
  • Treten innerhalb einer Gesamttätigkeit mehrere Teiltätigkeiten mit deutlich unterschiedlichen Lastenhandhabungen auf, sind diese getrennt einzuschätzen und zu dokumentieren.

Zur Beurteilung sind mehrere Schritte erforderlich:

  1. Für alle LMM Bestimmung der Zeitwichtung und Arbeitsorganisation
  2. Bestimmung der Wichtung der Leitmerkmale Lastheben, Halten und Umsetzen (LMM-HHT)
  3. Bestimmung der Kraftübertragung/Greifbedingungen, Hand-Arm-Stellung und -bewegung (LMM-MA)
  4. Bestimmung der Kraftausübung, Symmetrie der Kraftaufwendung (LMM-GK)
  5. Bestimmung der Belastungen, unterteilt in die Bereiche: Rücken, Schulter/Oberarm und Knie/Beine und weitere Ausführungsbedingungen (LMM-KH)
  6. Bestimmung der Körperfortbewegung und mitbewegte Last, Körperfortbewegung beim Fahren mit Muskelkraft (LMM-KB)
  7. Bestimmung der ungünstigen Ausführungsbedingungen (gilt für alle LMM)
  8. Bewertung gilt für alle 6 LMM

Die Bildung von Zwischenstufen (Interpolation) ist bei der Bestimmung der Wichtungen grundsätzlich erlaubt. 40 Hebe- und Umsetzvorgänge an einem Arbeitstag ergeben z. B. bei der Bewertung der Zeitwichtung die Zahl 3.

 
Achtung

Geschlechtsunterschiede

Eine wirksame Last beim Mann von 25–30 kg oder mehr ergibt eine Lastwichtung von 25. Bei Frauen wird dieser Wert bereits bei einer wirksamen Last von 15–20 kg erreicht.

2.1 Zeitwichtung

Teiltätigkeiten, die durch regelmäßiges Wiederholen kurzer Hebe-, Absenk- oder Umsetzvorgänge gekennzeichnet sind, werden nach der Anzahl der Vorgänge bewertet.

 
Praxis-Beispiel

Tätigkeitsbeispiele

Setzen von Mauersteinen, Einlegen von Werkstücken in eine Maschine, Pakete aus einem Container entnehmen und auf ein Band legen.

"Kurz" bedeutet: Der Vorgang benötigt weniger als 5 Sekunden. Dauert der Vorgang länger als 5 Sekunden, wird er der Rubrik "Halten" zugeordnet.

Für Teiltätigkeiten, die durch regelmäßiges Halten von mehr als 5 Sekunden gekennzeichnet sind, wird die Gesamtdauer des Haltens berechnet. Die Gesamtdauer besteht aus der Anzahl der Haltevorgänge mal Dauer für einen einzelnen Haltevorgang.

 
Praxis-Beispiel

Tätigkeitsbeispiele

Halten und Führen eines Gussrohlings bei der Bearbeitung an einem Schleifbock, Halten einer Handschleifmaschine, Führen einer Motorsäge oder eines Freischneiders.

Für Teiltätigkeiten, die durch das Tragen einer Last gekennzeichnet sind, wird der Gesamtweg berechnet, der mit der Last gegangen wird. Dabei wird eine mittlere Geschwindigkeit von 4 km/h = ca. 1 m/s angenommen.

Sofern das Tragen der Last mehr als 10 m beträgt oder mit erschwertem Gehen erfolgt, sollte auch die LMM Körperfortbewegung eingesetzt werden.

 
Praxis-Beispiel

Tätigkeitsbeispiele

Möbeltransport, Tragen von Gerüstteilen vom Lkw zum Aufstellungsort, Paketzustellung, Logistikarbeit als Zulieferer.

2.2 Wichtung von Last, Haltung und Ausführungsbedingungen

2.2.1 Lastgewicht der wirksamen Last

Für Männer und Frauen erfolgt die Lastwichtung getrennt. Sie können Mittelwerte bilden, sofern sie bei Männern nicht 30 kg und Frauen 20  kg überschreiten.

 
Achtung

Wirksame Last

Mit der "wirksamen Last" ist die Gewichtskraft bzw. Zug/Druckkraft gemeint, die der Beschäftigte tatsächlich bei der Lastenhandhabung ausgleichen muss. Sie entspricht nicht immer der Lastmasse. Beim Kippen eines Kartons wirken nur etwa 50 %, bei der Verwendung einer Schubkarre nur 10 % der Lastmasse. Diese Belastungen und ihre Auswirkungen auf den Körper können durch die Leitmerkmalmethode "Ziehen und Schieben" bewertet werden.

Beim Tragen einer Last zu zweit wirken pro Person ca 60 % des Lastgewichtes.

 
Wichtig

Ziehen und Schieben

Beim Ziehen und Schieben von Lasten ist eine gesonderte Beurteilung erforderlich.

Beispiele zur Abgrenzung:

  1. Tragen der Last auf einer oder beiden Schultern, oder über eine Distanz von mehr als 10 m wird die LMM Körperfortbewegung hinzugezogen.
  2. Pflegetätigkeiten, z. B. Patiententransfers, sind mit der LMM Ganzkörperkräfte zu beurteilen.
  3. Teiltätigkeiten mit handgehaltenen oder am Körper getragenen Maschinen, Werkzeugen oder vergleichbaren Arbeitsmitteln erfolgen je nach Kraftniveau über die LMM Manuelle Arbeitsprozesse oder Ganzkörperkräfte.

2.2.2 Körperhaltung

Piktogramme im Formular zeigen die unterschiedlichen Haltungen und deren Wichtungen. Hier sollten die charakteristischen Körperhaltungen verwendet werden. Werden unterschiedliche Körperhaltungen eingenommen, kann ein Mittelwert aus den Haltungswichtungen für die zu beurteilende Tätigkeit gebildet werden.

 
Achtung

Körperhaltung exakt analysieren

Auch eine leichte Vorneigung und Verdrehung sind auf Dauer belastend. Der Bewegungsablauf sollte also sehr kritisch betrachtet werden.

2.2.3 Ausführungsbedingungen

Zur Wichtung sollten die zeitlich überwiegenden Ausführungsbedingungen verwendet werden. Gelegentliche Abweichungen ohne sicherheitstechnische Bedeutung müssen nicht berücksichtigt werden.

 
Achtung

Sicherheitsrelevante Merkmale

Sicherheitsrelevante Merkmale sollten im Textfeld "Überprüfung des Arbeitsplatzes aus sonstigen Gründen" am Ende des Formu...

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