Im Anhang der Berufskrankheiten-Verordnung (BKV) werden 3 Berufskrankheiten definiert, die direkt im Zusammenhang mit der Handhabung von schweren Lasten stehen:

  • BK Nr. 2108: Bandscheibenbedingte Erkrankungen der Lendenwirbelsäule durch langjähriges Heben und Tragen schwerer Lasten oder durch langjährige Tätigkeit in extremer Rumpfbeugehaltung, die zu chronischen oder chronisch-rezidivierenden Beschwerden und Funktionseinschränkungen (der Lendenwirbelsäule) geführt haben
  • BK Nr. 2116: Ergänzung: Hüftgelenksarthrose durch Lastenhandhabung/Ausführungen zu belastungsabhängigen Schmerzen
  • BK Nr. 2109: Bandscheibenbedingte Erkrankungen der Halswirbelsäule durch langjähriges Tragen schwerer Lasten auf der Schulter, die zu chronischen oder chronisch- rezidivierenden Beschwerden und Funktionseinschränkungen (der Halswirbelsäule) geführt haben
 
Wichtig

Kombination mit anderen Berufskrankheiten

Da das Heben und Tragen von Lasten i. d. R. in Kombination mit anderen biomechanischen und motorischen Belastungen auftritt, sind außerdem die Berufskrankheiten durch physikalische Einwirkung zu beachten (BK Nr. 2101 bis BK Nr. 2116).

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