In Deutschland sind etwa 200.000 Beschäftigte in ca. 40.000 Maler- und Lackierbetrieben tätig, es überwiegen kleine Unternehmen mit unter 7 Mitarbeitern.[1]
Das Berufsbild des Malers und Lackierers hat sich in den letzten Jahren stark verändert. Während sich die Arbeit früher i. W. auf Streichen bzw. Lackieren von Oberflächen beschränkte, gehören inzwischen eine Fülle von Tätigkeiten und Verfahren zum beruflichen Alltag. In der Folge gehen Maler und Lackierer mit vielen verschiedenen Materialien, Hilfs- und Werkstoffen um. In Abhängigkeit von Arbeitsmittel, Arbeitsverfahren und Arbeitsplatz müssen Gefährdungen ermittelt und Schutzmaßnahmen festgelegt und umgesetzt werden.
Es sind v. a. folgende Vorschriften und Informationen zu berücksichtigen:
- Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
- TRGS 507: Oberflächenbehandlung in Räumen und Behältern
- DGUV-I 209-014 "Lackieren und Beschichten"
- DGUV-R 100-500 "Betreiben von Arbeitsmitteln", insbesondere Kap. 2.28, 2.29, 2.36
- DGUV-R 109-001 "Schleifen, Bürsten und Polieren von Aluminium"
- DGUV-R 209-088 "Reinigen von Werkstücken mit Reinigungsflüssigkeiten"
- Baustein-Merkheft "Maler und Lackierer"
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