In Abhängigkeit vom verwendeten Lösemittel und der Art der Tätigkeit bestehen v. a. folgende Gefährdungen für die Gesundheit der Beschäftigten:

  • Aufnahme über Atemwege und Haut;
  • Anreicherung in Gehirn, Leber, Nieren, Knochenmark, dadurch Schädigung von Leber, Nieren und zentralem Nervensystem möglich;
  • entfettende Wirkung auf die Haut (trockene, rissige Haut), kann Haut reizen sowie Hautschicht zerstören;
  • kann Augen und Atemwege reizen;
  • kann krebserzeugend sein, z. B. Benzol;
  • kann Benommenheit, Kopfschmerz, Übelkeit, Schwindel bis zur Bewusstlosigkeit verursachen (akute Lösemittelvergiftung).

Berufskrankheiten, die durch Lösemittel wie Benzol, Halogenkohlenwasserstoffe, Schwefelkohlenstoff usw. ausgelöst werden, sind meldepflichtige Berufskrankheiten (Abschn. 3.5 DGUV-I 213-072).

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Arbeitsschutz Office. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge