Begriff

Werden im Unternehmen Gefahrstoffe gelagert, so können sie im Brandfall mit dem Löschwasser in die Umwelt (Boden, Grundwasser, Oberflächengewässer) gelangen, wenn keine geeigneten Rückhalteeinrichtungen mit ausreichendem Fassungsvermögen vorhanden sind.

Einrichtungen zur Löschwasser-Rückhaltung sind wesentlicher Teil des Brandschutzes. Ortsfeste Einrichtungen sind Becken, Gruben oder Behälter, Räume, Flächen oder Teile von Grundstücksentwässerungsanlagen. Mobile Einrichtungen sind Auslaufsperren und Barrierensysteme, sie können auch gegen das Eindringen von Hochwasser verwendet werden.

Rückhalteeinrichtungen müssen mindestens so lange dicht sein, bis das aufgefangene Löschwasser ordnungsgemäß entsorgt werden kann.

Gefahrstoffe können wassergefährdend sein und werden dann in 3 Wassergefährdungsklassen eingeteilt. Das erforderliche Fassungsvermögen von Löschwasser-Rückhalteanlagen hängt im Wesentlichen vom Gefährdungspotenzial der gelagerten Stoffe ab.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Folgende Vorschriften sind relevant:

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