Was versteht man unter "brennbar"?

Brennbare Flüssigkeiten wurden bisher als entzündlich, leicht- oder hochentzündlich bezeichnet. Nach CLP-Verordnung sind entzündbare Flüssigkeiten in Abhängigkeit von Flammpunkt bzw. Siedepunkt:

  • entzündbar,
  • leicht entzündbar,
  • extrem entzündbar.

Forderungen für das Lagern entzündbarer Flüssigkeiten legt Abschn. 7.2 LöRüRL fest. Sind Auffangräume erforderlich und werden diese auch als Löschwasser-Rückhalteanlagen mitbenutzt, so müssen sie u. a. ausreichend groß sein, um das Volumen der gelagerten brennbaren Flüssigkeit selbst sowie Löschwasser und Löschschaum aufzufangen. Abschn. 7.2.3 liefert dazu eine Berechnungsformel.

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