Wichtige Anforderungen an Einrichtungen zur Rückhaltung von Löschwasser sind v. a.:
- ausreichendes Fassungsvermögen,
- Überfüllung muss rechtzeitig erkennbar sein,
- Böden und Wände müssen bis zur Entsorgung dicht sein. Geeignete Materialien sind z. B. Stahl oder Beton nach DIN 1045 (Dicke: 20 cm).
Die Anforderungen an Lager für Gefahrstoffe und Löschwasser-Rückhalteeinrichtungen sind abhängig von (Abschn. 5–7 LöRüRL):
- Lagermenge: bis 3.000 l oder darüber,
- Lagerort: in Gebäuden oder im Freien,
- Verpackung: in Behältern bzw. Gefäßen oder Schüttgut,
- Eigenschaften des gelagerten Stoffes: fest, flüssig, nicht entzündbar, entzündbar, Wassergefährdungsklasse.
Daraus ergeben sich u. a. folgende Forderungen:
- feuerbeständige Wände und Decken (F 90) und nicht brennbare Baustoffe (F90-A),
- zulässige Lagermengen und Lagerflächen (Ermittlung nach Tab. 1 LöRüRL),
- Volumen der Löschwasser-Rückhalteanlagen in Abhängigkeit von der Lagerguthöhe (Ermittlung nach Tab. 2 (bis 12 m) bzw. Tab. 3 (über 12 m Lagerguthöhe) LöRüRL),
- stündliche Kontrolle oder automatische Brandmeldeanlage.
Lager bzw. Lagerabschnitte werden in Sicherheitskategorien eingeteilt. Die Kategorien 1 bis 4 (4 ist höchster Sicherheitsstandard) ergeben sich aus:
- der Art der Feuerwehr,
- den Anforderungen an die Brandmeldung und
- der Ausstattung mit einer automatischen Feuerlöschanlage.
An den Zugängen zu Lagerabschnitten muss ein Schild "Löschwasser-Rückhaltung" nach DIN 4066 angebracht werden.
Feuerwehrplan
Größere Unternehmen verfügen über eine Werksfeuerwehr, die mit den Gegebenheiten vor Ort vertraut ist, d. h., auch Lage und Fassungsvermögen der Löschwasser-Rückhalteanlagen kennt. Kleinere Unternehmen sind i. Allg. auf öffentliche Feuerwehren angewiesen. Damit diese im Brandfall schnell handeln können, empfiehlt es sich, ihnen Feuerwehrpläne mit Hinweis auf Löschwasser-Rückhalteanlagen zur Verfügung zu stellen. Auf Verlangen müssen diese Unterlagen den zuständigen Brandschutzdienststellen ausgehändigt werden.
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