Es liegt in der Verantwortung des Unternehmers, dass gesetzliche Vorgaben eingehalten werden. Beim Lagern von Gefahrstoffen müssen wirksame Brandschutzmaßnahmen ermittelt und umgesetzt werden. Auch in Sammelstellen und Zwischenlagern für gefährliche Abfälle sind grundsätzlich Löschwasser-Rückhalteeinrichtungen erforderlich. Bei Bränden wird in den meisten Fällen Wasser als Löschmittel eingesetzt, das Löschwasser kann Gefahrstoffe enthalten und muss bis zu seiner Entsorgung wirksam aufgefangen werden.

Technische, organisatorische und persönliche Maßnahmen gewährleisten den Schutz von Beschäftigten und Umwelt im Brandfall. Sie sind Teil des betrieblichen Brandschutzkonzeptes.

 
Wichtig

Brandschutzbeauftragte

Brandschutzbeauftragte können den Unternehmer beraten und unterstützen. Grundsätzlich besteht keine Pflicht zur Bestellung eines Brandschutzbeauftragten. Im Baurecht kann jedoch eine Bestellung gefordert werden, z. B. in Krankenhäusern, größeren Verkaufsstätten und größeren Industriebauten.

Informationen zum Gefährdungspotenzial der gelagerten Gefahrstoffe liefert das Sicherheitsdatenblatt u. a. mit der Wassergefährdungsklasse.

 
Achtung

Länderspezifische Regelungen beachten

Die folgenden Ausführungen beziehen sich auf die Löschwasser-Rückhalte-Richtlinie (LöRüRL) des Landes Baden-Württemberg, länderspezifische Regelungen sind zu beachten.

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