Die tragbare Leiter zählt zu den unverzichtbaren Arbeitsmitteln im gewerblichen Bereich. Mit ihrer Hilfe werden hoch gelegene Arbeitsplätze eingerichtet oder Verkehrswege zu solchen Arbeitsplätzen geschaffen. Trotz ihrer einfachen Bauweise und Handhabung ist die tragbare Leiter (im Folgenden Leiter genannt) bzw. der falsche Umgang mit Leitern eine der wichtigsten Unfallursachen. Dieser Beitrag enthält eine umfassende Darstellung über die sichere Benutzung und Prüfung von Leitern.
Gesetze, Verordnungen, Technische Regeln
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
- TRBS 1111 "Gefährdungsbeurteilung"
- TRBS 1201 "Prüfungen und Kontrollen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen"
- TRBS 1203 "Zur Prüfung befähigte Personen"
- TRBS 2121 Teil 2 "Gefährdung von Beschäftigten bei der Verwendung von Leitern"
DGUV-Regelwerk
- DGUV-V 38 "Bauarbeiten"
- DGUV-I 208-016 "Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern und Tritten"
Normen
- EN 131 Teil 1 "Leitern; Benennungen, Bauarten, Funktionsmaße"
- EN 131 Teil 2 "Leitern; Anforderungen, Prüfung, Kennzeichnung"
- EN 131 Teil 3 "Leitern; Benutzerinformationen"
- EN 131 Teil 4 "Leitern; Ein- und Mehrgelenkleitern"
- EN 131 Teil 6 "Teleskopleitern"
- EN 131 Teil 7 "Mobile Podestleitern"
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