Es ist einleuchtend, dass Leitern den Treppen, Arbeitsbühnen oder Gerüsten sicherheitstechnisch unterlegen sind. Dies wird auch durch das Unfallgeschehen beim Umgang mit Leitern deutlich: Nach Angaben der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) ereignen sich derzeit jährlich gut 20.000 meldepflichtige Unfälle.

Etwa jeder 16. Leiterunfall ist so schwerwiegend, dass er zu einer Minderung der Erwerbstätigkeit von 20 % oder mehr führt und somit zu einem Rentenfall. Dieser Anteil ist verglichen mit anderen unfallauslösenden Arbeitsmitteln oder baulichen Einrichtungen (Fußböden, Treppen etc.) immer noch überproportional hoch und liegt ähnlich hoch wie bei Unfällen mit Gerüsten.

Etwa 10 Leiterunfälle verlaufen jedes Jahr tödlich. Die Leiter ist folglich ein unfallauslösender Gegenstand von besonderer Bedeutung.

Schwerpunkt im gewerblichen Bereich ist das Baugewerbe. In den Mitgliedsunternehmen der Berufsgenossenschaft Bau ereignen sich etwa die Hälfte aller Leiterunfälle. Ihre Anzahl übertrifft die Anzahl der Unfälle mit Gerüsten deutlich.

Unfalluntersuchungen zeigen, dass viele Unfälle kurz vor den Arbeitspausen oder dem Arbeitsende passieren, weil der Leiterbenutzer dann oft mit dem Gewerk noch schnell fertig werden will und mit seinen Gedanken häufig nicht mehr bei der Arbeit ist. Unfallschwerpunkte sind unabhängig von der Leiterbauart das Fehltreten bzw. Abrutschen von der Sprosse/Stufe (v. a. beim Absteigen), das Wegrutschen zu flach angestellter Anlegeleitern sowie übermäßiges seitliches Hinauslehnen, speziell wenn mit Handwerkzeugen gearbeitet wird (vgl. Abb. 1).

Abb. 1: Tätigkeiten des Verletzten bei Leiterunfällen[1]

[1] Quelle: DGUV.

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