Leitern sind vom Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) erfasst. Danach sind beim Inverkehrbringen die allgemein anerkannten Regeln der Technik einzuhalten. Hierzu zählt insbesondere die mehrteilige Norm DIN EN 131 "Leitern".

Bei Leitern, die das Norm-Zeichen DIN EN 131 oder EN 131 tragen, gewährleistet der Hersteller, dass diese Leitern alle Anforderungen der EN 131 erfüllen.

Im ProdSG ist jedoch auch das Qualitätszeichen "GS" (Geprüfte Sicherheit, siehe Abb. 12) begründet.

Mit dem GS-Zeichen darf der Hersteller nur solche Leitern kennzeichnen, die allen sicherheitstechnischen Anforderungen – hier mind. der EN 131 – genügen. Der Nachweis darüber muss durch eine sog. "Baumusterprüfung" bei einer der hierfür anerkannten Prüfstellen erbracht werden. Damit die GS-Prüfstellen gleichartig prüfen, sind sie zur Teilnahme an einem Erfahrungsaustauschkreis verpflichtet. Hier werden einheitliche Auslegungen zu Produktnormen getroffen und in Beschlüssen umgesetzt. Werden Unzulänglichkeiten in Normen erkannt, legen diese Prüfstellen ggf. zusätzliche Anforderungen fest, die der Hersteller erfüllen muss, um das GS-Zeichen zu erhalten.

Abb. 12: Beispiel eines GS-Zeichens

Manche Hersteller bieten mehrere qualitativ unterschiedliche Leitern an, die alle GS-geprüft sind. Dabei zeigt der Hersteller schon die Unterschiede zwischen einer "Haushalts-" und "Industrieleiter" bzw. Leiter für den gewerblichen Bereich auf. Das GS-Zeichen allein bedeutet also nicht, dass es sich um eine "Industrieleiter" handelt!

Beim Erwerb einer GS-gekennzeichneten Leiter darf der Kunde darauf vertrauen, dass sie die in der Produktnorm geforderte Mindestsicherheit erfüllt. Die "Industrieleitern" erfüllen die an Leitern für den gewerblichen Gebrauch gestellten Anforderungen und übertreffen die in der Norm geforderten Mindestanforderungen z. T. erheblich. Sie sind langfristig immer die bessere Wahl.

Durch die bei einer der unabhängigen GS-Prüfstellen durchgeführte Baumusterprüfung wird auch auf eine hinreichende Fertigungsqualität der Produkte geachtet. Zur Kontrolle werden regelmäßig Besichtigungen der Fertigungsstätten oder Kontrollprüfungen an den zertifizierten Produkten durchgeführt.

Hinreichende Produktqualität ist i. d. R. dann gewährleistet, wenn die Qualitätsmanagementsysteme der Hersteller die Norm DIN EN ISO 9001 erfüllen und dies durch eine akkreditierte Prüfstelle (DQS, DEKRA, TÜV u. a.) bestätigt wird.

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