Sonderbauarten finden im privaten Bereich normalerweise keine Verwendung, sie werden daher "Leitern für den besonderen beruflichen Gebrauch" genannt und z. T. auch unter dieser Bezeichnung genormt (Normenreihe DIN 4567 s. u.). Diese Leitern sind noch mehr den Bedürfnissen der Benutzer am Leitereinsatzort bzw. in besonderen Berufssparten angepasst, z. B. durch ihre Form, die Abmessungen und das Gewicht.

Voraussetzung für ihren Einsatz ist i. d. R., dass der Benutzer aufgrund persönlicher Erfahrungen im Umgang mit der Leiter besonders geübt ist. Dies setzt eine gründliche Unterweisung des Benutzers vor Aufnahme seiner Tätigkeit und dann in regelmäßigen Abständen zu der betreffenden Leiterbauart voraus.

Zu den Leitern für den besonderen beruflichen Gebrauch zählen:

  • DIN 4567-1 "Obstbaumleitern aus Holz und Aluminium":

    Diese Norm gilt für ein- oder mehrteilige Leitern in Anlegeposition zur Verwendung bei Ernte-, Kontroll- und Pflegearbeiten an Bäumen, insbesondere Obstbäumen.

  • DIN 4567-3 "Bauleitern":

    Diese Norm regelt die besonders robusten Holzanlegeleitern, die ausschließlich als Verkehrsweg auf Baustellen vorgesehen sind. Enthalten sind Anforderungen und Prüfverfahren.

  • DIN 4567-4 "Dachauflegeleitern aus Holz oder Aluminium":

    Dachauflegeleitern sind im Gegensatz zu Dachleitern nicht fest mit dem Dach verbunden, da sie nur zeitweise z. B. als Verkehrsweg im Zuge von Arbeiten auf dem Dach benutzt werden. Da sie nicht nach EN 131 "Leitern" ausgelegt sind, dürfen sie nicht als "normale" Anlegeleiter verwendet werden. Im Normteil enthalten sind Anforderungen und Prüfverfahren.

  • DIN 4567-5 "Bemessungsgrundlagen für Spezialleitern":

    Hier sind die Grundlagen zur Bemessung von Leitern für den besonderen beruflichen Gebrauch festgelegt, die nicht in den o. g. Normteilen geregelt sind. Dieser Normteil ist jedoch nicht anzuwenden für Leitern im Bereich der Feuerwehren.

  • Ein weiterer Leitertyp für den besonderen beruflichen Gebrauch in der Position "Anlegeleiter" sind Anlegeleitern für Gebäudereiniger. Diese sind als Steckleitern ausgeführt und werden als Glasreinigerleitern (Touren- und Etagenleitern) bezeichnet. Im Gegensatz zu "normalen" Anlegeleitern laufen die oberen Holmenden zusammen und bilden nur einen (statt sonst zwei) Anlegepunkt. Sie können damit auch an Fensterrahmen angelegt werden. Eine Norm hierzu ist als DIN 4567-2 "Glasreinigerleitern" (Arbeitstitel) in Erarbeitung.

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