- Betriebsanweisungen erstellen und regelmäßig Unterweisungen durchführen, v. a. über Entstehungsbrände durch Leichtmetalle;
- explosionsgefährdete Bereiche in Zonen einteilen, Explosionsschutzdokumente erstellen;
- regelmäßige Reinigung und Wartung der Einrichtungen zur Staubbindung und Absaugung (u. a. Staubablagerungen gefahrlos beseitigen);
- Gefäße mit Leichtmetallpulver unmittelbar nach Beendigung des Ausbringens aus dem Raum entfernen und auf Selbsterwärmung beobachten; erst wenn mit einer Selbstentzündung nicht mehr zu rechnen ist, darf das Gefäß von der Beobachtungsstelle abtransportiert werden;
- Rauchverbot;
- Schweißverbot im Arbeitsraum;
- Arbeiten an Behältern und Leitungen nur nach sorgfältigem Freispülen und Inertisieren durchführen;
- Feuerarbeiten mit schriftlicher Erlaubnis durchführen, wenn sich Feuer- und Explosionsgefahren nicht restlos beseitigen lassen;
- Beschäftigungsbeschränkungen für Jugendliche (JArbSchG).
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