Gemäß CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 tragen Behälter mit Laugen das Gefahrenpiktogramm "Ätzwirkung" (GHS05). Sind Laugen reizend für Haut, Augen oder Atemwegsorgane, werden sie zusätzlich mit dem dicken Ausrufezeichensymbol (GHS07) sowie dem Signalwort "Gefahr" gekennzeichnet. Wirkt die Lauge dagegen auf Metalle korrosiv, so ist der Behälter nur mit GHS05 und Signalwort "Achtung" zu kennzeichnen.

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