Prüfungen müssen durch befähigte Personen vor der ersten Inbetriebnahme und in regelmäßigen Abständen nach den Vorgaben der Betriebssicherheitsverordnung durchgeführt werden. Außerordentliche Prüfungen an Lastaufnahmeeinrichtungen sind nach Schadensfällen und besonderen Vorkommnissen, die die Tragfähigkeit beeinflussen können sowie nach Instandsetzung durch befähigte Personen erforderlich. Der Prüfumfang ist in Abschn. 8.4 DGUV-R 109-017 beschrieben.

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