Durch die LMRA sollen die potenziellen Sicherheits-, Gesundheits- und Umweltgefahren am Arbeitsplatz sowie die vorgesehenen Schutzmaßnahmen ins Bewusstsein gerufen und bisher unerkannte Gefährdungen identifiziert und durch ergänzende, geeignete Schutzmaßnahmen bewältigt werden. Der Blick wird v. a. gerichtet auf die aktuelle Situation am Arbeitsplatz (Gefährdungen am Arbeitsplatz und Gefährdungen durch die aktuellen Bedingungen).

Die Ziele der LMRA sind:

  • strukturierte Auseinandersetzung mit den vor Ort vorhandenen bzw. zu erwartenden Sicherheits-, Gesundheits- und Umweltrisiken,
  • Förderung des Bewusstseins der Beschäftigten zur eigenen Wahrnehmung und Bewertung von Risiken,
  • Stärkung der Eigenverantwortung der Beschäftigten durch Selbstüberprüfung der technischen, organisatorischen und persönlichen Voraussetzungen.
  • Verhinderung von Arbeitsunfällen, unsicheren Zuständen oder Handlungen sowie
  • Verbesserung der Wirksamkeit der Gefährdungsbeurteilungen.

Das AMS-Konzept "SCC-VAZ" fordert die Durchführung von Last Minute Risk Analysis. In den SCC-Checklisten (Dokument 003 Version 2021) werden in der Pflichtfrage 2.3 die Durchführung von LMRA unmittelbar vor Arbeitsbeginn verlangt.

Die LMRA ergänzen die vorhandene Gefährdungsbeurteilung - aber ersetzt dies nicht!

Sollen die Last Minute Risk Analysis von den Beschäftigten, die die Arbeit verrichten durchgeführt werden, was empfehlenswert ist, sind sie hierfür zu qualifizieren.

Die LMRA sollen unmittelbar vor dem Beginn der Tätigkeit von den Mitarbeitern vor Ort oder durch die Führungskraft vor Ort mit Beteiligung der Beschäftigten durchgeführt werden.

Durch eine LMRA soll vor allem die Sensibilität für mögliche Gefährdungen, das Bewusstsein zur Risikobewertung und Risikominderung der ausführenden Personen erhöht werden.

Eine LMRA sollte bei veränderten Arbeitsbedingungen, einer geänderten Arbeitserlaubnis, nach Fehlfunktionen eines Geräts, nach einer längeren Pause zwischen der Tätigkeit oder wenn sich die Zusammensetzung des Teams geändert hat, wiederholt werden.

Zeigt sich bei einer LMRA, dass Risiken trotz der vorgesehenen Schutzmaßnahmen noch bestehen, darf die Arbeit nicht begonnen werden!

Anlässe für eine LMRA

Die Erstellung einer LMRA empfiehlt sich v.a.

  • vor allen neuen Tätigkeiten,
  • selten ausgeführten Tätigkeiten
  • vor nicht routinemäßigen Aufgaben,
  • vor allen gefährlicheren Tätigkeiten (z.B. auf Baustellen, in Industrieanlagen, auf Schiffen, in Schaltanlagen und an oder auf Freileitungen),
  • bei geänderter Arbeitsaufgabe,
  • bei relevanter Änderung des Arbeitsumfelds,
  • bei neuen Mitarbeitern im Team,
  • nach festgestellten unsicheren Zuständen – vor Wiederaufnahme der Arbeiten.

Eine LMRA ist zu dokumentieren; als Hilfsmittel hierfür dient eine betriebsspezifisch zu gestaltende Vorlage:

  • eine LMRA-Checkliste bzw. Formblatt oder
  • eine LMRA-Karte bzw. LMRA-Card

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