Grundsätzlich sind Arbeitsplätze so einzurichten, dass Gefährdungen für die Mitarbeiter technisch vermieden werden. Ist dies nicht oder nur teilweise möglich, so müssen organisatorische Maßnahmen zur Vermeidung der Gefährdungen getroffen werden. Bei manchen Tätigkeiten (z. B. Wartung und Instandsetzung) ist jedoch der Einsatz von Persönlicher Schutzausrüstung unvermeidbar. So auch beim Einsatz von Lasereinrichtungen. Hier ist in erster Linie ein Augenschutz notwendig. Es wird unterschieden zwischen Laserjustierbrillen und Laserschutzbrillen.

  • Laserjustierbrillen: Bei manchen Anwendungen ist es notwendig, den Laserstrahl noch zu sehen. In diesen Fällen werden Laserjustierbrillen zum Schutz vor Laserstrahlung im Wellenlängenbereich von 400 nm bis 700 nm verwendet. Die Laserstrahlung wird dabei soweit abgeschwächt, dass die Grenzwerte der Laserklasse 2 entsprechen. Die Benutzung von Justierbrillen gewährt jedoch keinen vollständigen Schutz (im Gegensatz zu Laserschutzbrillen nach DIN EN 207), da das Auge nur dann gegen Schäden geschützt ist, wenn der Lidschutzreflex eintritt. Laserjustierbrillen müssen der DIN EN 208 "Persönlicher Augenschutz; Brillen für Justierarbeiten an Lasern und Laseraufbauten (Laserjustierbrillen)" entsprechen.
  • Laserschutzbrillen: Laserschutzbrillen müssen der DIN EN 207 "Persönlicher Augenschutz; Filter und Augenschutz gegen Laserstrahlung (Laserschutzbrillen)" entsprechen. Laserschutzbrillen müssen eine deutliche Kennzeichnung aufweisen. Sie enthält die Wellenlänge oder den Wellenlängenbereich, gegen die/den die Brille schützt, den Grad der Abschwächung (Schutzstufe), Kennbuchstaben des Herstellers, Kennzeichen für eine bestimmte Laserbetriebsart und ggf. Kennzeichen für die mechanische Festigkeitsstufe. Zusätzlich muss die CE-Kennzeichnung angebracht sein.

Sollen in einem Laserbereich Laserstrahlen unterschiedlicher Wellenlänge gleichzeitig erzeugt werden, gelten nur solche Schutzbrillen als geeignet, deren Schutzwirkung für alle auftretenden Strahlungen ausreichend ist. Da eine ausreichende Schutzwirkung bei Laserschutzbrillen im Allgemeinen nur in einem schmalen Wellenlängenbereich vorhanden ist, lässt sich diese Anforderung häufig nur dadurch erfüllen, dass Laser unterschiedlicher Wellenlänge nicht gleichzeitig oder aber in getrennten Laserbereichen betrieben werden. Besonders wichtig ist die Verwendung der jeweils geeigneten Schutzbrillen bei Lasern, die unterschiedliche Wellenlängen ausstrahlen können.

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