Überblick

Lager- und Transportarbeiten fallen in allen Betrieben an, in denen Materialien eingesetzt oder umgeschlagen werden. Während in logistikorientierten Branchen die entsprechenden Prozesse Bestandteil des Betriebszwecks sind und ganz oder teilweise automatisiert ablaufen, werden sie in anderen Betrieben mehr oder weniger nebenher abgewickelt. Der Schwerpunkt dieses Beitrags liegt auf der manuellen Lagerung von Stückgut. Dabei können bestimmte Risiken und Belastungen auftreten, z. B. Unfälle durch stürzende Lasten oder Probleme mit Lagereinrichtungen und Arbeitsmitteln, körperliche Belastungen beim Heben und Tragen oder bei der Lagerung von Gefahrstoffen. Außerdem führen ungeeignete Abläufe bei Lagerung und Transport oft zu erheblichen Störungen im Betriebsablauf, die wiederum arbeitsschutzrelevante Probleme auslösen können. Daher ist es wichtig, dass Lager- und Transportvorgänge aller Größenordnungen sinnvoll und ergonomisch strukturiert werden.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Sicherheitsbestimmungen für die Arbeit in Lägern enthält v. a. DGUV-R 108-007 "Lagereinrichtungen und -geräte". Hubwagen und mitgängergeführte Stapler werden von der DGUV-V 68 "Flurförderzeuge" erfasst.

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