Während in kleineren, manuell betriebenen Lagern Paletten meistens zum Lagern auf dem Boden bzw. in Stapeln eingesetzt werden, werden in großen Logistikzentren auch Regalanlagen damit bestückt.

Meistens werden sog. Vierwege-Flachpaletten aus Holz nach DIN 15146, Flachpaletten nach DIN 15147 oder Gitterboxpaletten nach DIN 15155 verwendet.

Wichtig für die Sicherheit

  • Nur einwandfreie Paletten verwenden: Keine Paletten mit fehlenden oder defekten Bauteilen einsetzen. Gerissene oder gebrochene Bretter müssen fachmännisch ersetzt oder die Paletten entsorgt werden.
  • Beladung der Palette erfolgt ordnungsgemäß: Umwehrung mit umlaufenden Bändern, Einschrumpfung durch Folien, Stapelung im Kreuzverband, Einsatz von Aufsteckgittern oder formschlüssigen Verbindungen innerhalb der Ladungseinheiten sind Beispiele für die richtige Ladungssicherung.
  • zulässige Nutzlast der Palette nicht überschreiten: Paletten, i. d. R. sog. Vierwege-Flachpaletten nach den o. g. DIN-Vorschriften mit den Maßen 800 × 1.200 mm oder 1.000 × 1.200 mm, dürfen mit höchstens 1.000–1.500 kg belastet werden. Bei nicht genormten Paletten müssen die zulässigen Belastungen und Stapelfähigkeiten unter Berücksichtigung der entsprechenden Belastungsart durch Einzelnachweise vorgegeben werden.
  • Gitterboxpaletten nach DIN 15155 mit einer max. Nutzlast von 1.000 kg und einschließlich der Grundpalette dürfen höchstens 5-fach gestapelt werden.
 
Achtung

Leerpaletten liegend lagern

Bei manueller Lagerung werden leere Paletten gerne aufrecht an die Wand gelehnt, weil das rückenschonend und platzsparend ist. Aufgrund von Form und Schwerpunkt neigen sie jedoch zum Kippen. Paletten sollten daher immer liegend gestapelt werden.

 
Wichtig

Wann ist eine Palette auszusondern?

Flachpaletten aus Holz gelten als nicht mehr gebrauchsfähig und müssen entsorgt werden (vgl. Abb. 4), wenn

  1. ein Brett fehlt, schräg oder quer gebrochen ist,
  2. mehr als zwei Bodenrand-, Deckrandbretter oder ein Querbrett so abgesplittert sind, dass je Brett mehr als ein Nagel- oder Schraubenschaft sichtbar ist,
  3. ein Klotz fehlt, so zerbrochen oder abgesplittert ist, dass mehr als ein Nagel- oder Schraubenschaft sichtbar ist,
  4. die wesentlichen Kennzeichen fehlen oder unleserlich sind,
  5. offensichtlich unzulässige Bauteile zur Reparatur verwendet worden sind (zu dünne, zu schmale, zu kurze Bretter oder Klötze),
  6. der Allgemeinzustand so schlecht ist, dass die Tragfähigkeit nicht mehr gewährleistet ist (morsche, faule oder mehrere abgesplitterte Bretter oder Klötze).

Ähnliches gilt auch für Boxpaletten, beides nach der im Gütertransportbereich relevanten Norm UIC 435-4 VE "Reparatur von Flachpaletten und Boxpaletten".

Abb. 4: Schaden an Flachpalette

 
Achtung

Witterungseinfluss berücksichtigen

Bei Lagerung im Freien können Lagerstücke durch aufgenommenes Regenwasser schwerer werden oder ihre Beschaffenheit verändern und Stapel durch Winddruck umgeworfen werden.

Bei sehr langer Lagerung im Freien (z. B. von Alt- oder Restmaterial) ist darauf zu achten, dass Verwitterung (z. B. von Paletten) oder Bewuchs nicht dazu führen, dass die Standsicherheit irgendwann undefinierbar ist und das Lagergut nur noch mit erheblichem Aufwand und Risiko überhaupt zu entfernen ist.

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