Überblick

Nach der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung müssen zwangsläufig raumakustische Maßnahmen in Betracht gezogen werden, wenn in einem Betrieb Arbeitsplätze existieren, deren Tageslärmexpositionspegel bzw. Spitzenschalldruckpegel oberhalb des oberen Auslösewertes von LEX,8h = 85 dB(A) bzw. LpCpeak = 137 dB(C) liegen. Richtig und im richtigen Maß angewendet, können raumakustische Maßnahmen sehr effizient zu leiseren Arbeitsplätzen beitragen. Da solche Maßnahmen, insbesondere wenn sie nicht schon in der Planungsphase eines (Neu)baus berücksichtigt werden, auch eine finanzielle Belastung darstellen können, sollte ihr Einsatz gut geplant werden. Entsprechende Simulationsprogramme können hier eine gute Hilfestellung bieten.

In diesem Artikel werden zunächst die grundlegenden Fachbegriffe erklärt sowie dann die Anforderungen an Arbeitsräume gemäß der Technischen Regeln zur Lärm- und Vibrationsarbeitsschutzverordnung erläutert. Im Anschluss werden verschiedene schallabsorbierende Materialien vorgestellt und mögliche Vorgehensweisen bei der Planung raumakustischer Maßnahmen diskutiert. Anhand eines erfolgreich durchgeführten Lärmminderungsprojektes wird der reale Einsatz schallabsorbierender Materialien illustriert. Zuletzt wird noch auf Simulationsprogramme zur Lärmminderungsprognose durch schallabsorbierende Materialien eingegangen.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung
  • Verordnung zum Schutz der Beschäftigten durch Lärm und Vibration (Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung – LärmVibrationsArbSchV)
  • Technische Regeln zur Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (TRLV)
  • VDI 3760 "Berechnung und Messung der Schallausbreitung in Arbeitsräumen"
  • Lärmschutz-Arbeitsblatt 01-234 "Raumakustik in industriellen Arbeitsräumen", DGUV

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