Im folgenden Kapitel wird ein Überblick über die Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung und die DGUV-I 209-023 "Lärm am Arbeitsplatz" gegeben. Zudem wird beschrieben, wie die verschiedenen Werte nach DIN EN ISO 9612: 2009 errechnet werden können. Dabei spielt die Messunsicherheit eine wesentliche Rolle. Diese internationale Norm beschreibt genau solche Methoden zur Abschätzung der Unsicherheit der Ergebnisse.

Die DGUV-I 209-023 konkretisiert die LärmVibrationsArbSchV und beschreibt, was Lärm grundsätzlich bedeutet und welche Auswirkung dieser auf den menschlichen Organismus hat. Es werden die Wirkungen durch Lärm, die gesetzlichen Grundlagen, Grundlagen der Geräuschemission, Lärmminderungsmaßnahmen und -programme, aber auch der Gehörschutz und die Arbeitsmedizinische Vorsorge beschrieben.

Nach der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ist der Schalldruck so niedrig wie möglich zu halten, wie es nach Art des Betriebs möglich ist. Es darf durch den Schalldruckpegel zu keiner Beeinträchtigung der Gesundheit für den Beschäftigten kommen. Der Schalldruckpegel ist in Abhängigkeit von der Nutzung und den zu verrichtenden Tätigkeiten so weit wie möglich zu reduzieren (LärmVibrationsArbSchV).

1.1 Begriffsdefinitionen

Lärm

Gemäß § 2 LärmVibrationsArbSchV ist Lärm "jeder Schall, der zu einer Beeinträchtigung des Hörvermögens oder zu einer sonstigen mittelbaren oder unmittelbaren Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit des Beschäftigten führen kann". Wichtig ist auch, dass vorbeugende Maßnahmen zur Minderung des Lärmpegels schon getroffen werden müssen, sobald der untere Tages-Lärmexpositionspegel erreicht wird (80 dB (A)). Der Grenzwert ist bei einer Tages-Lärmexposition von 85 dB (A) erreicht. Er bildet zugleich den oberen Auslösewert. Wird diese Lärmexposition erreicht, dann müssen die Beschäftigten regelmäßig an einer arbeitsmedizinischen Vorsorge teilnehmen und in den Bereichen, in der die Lärmexposition vorhanden ist, Gehörschützer tragen. Auch die Lärmbereiche müssen gekennzeichnet und abgegrenzt werden.

Tages-Lärmexpositionspegel Lex,8h

Der Tages-Lärmexpositionspegel ist der über die Zeit gemittelte Lärmexpositionspegel bezogen auf eine 8-Stundenschicht. Er umfasst alle am Arbeitsplatz auftretenden Schallereignisse und ist durch seine Einwirkungsintensität und -dauer gekennzeichnet.

Die Auslösewerte in Bezug auf den Tageslärmexpositionspegel (Lex,8h) und den Spitzenschallpegel (Lpc,peak) betragen:

  • oberer Auslösewert: Lex,8h = 85 db (A) bzw. Lpc,peak = 137 dB (C)
  • unterer Auslösewert: Lex,8h = 80 dB (A) bzw. Lpc,peak = 135 dB (C)

Bei der Anwendung der Auslösewerte wird die dämmende Wirkung eines persönlichen Gehörschutzes der Beschäftigten nicht berücksichtigt.

Würde ein gleichförmiges Geräusch 8 Stunden lang konstant ohne Schwankungen auftreten, ließe sich der Tages-Lärmexpositionspegel ganz einfach bestimmen. Dabei würde der momentane Pegel dem Mittelungspegel entsprechen. Sogar die Zeitbewertung bei der Messung könnte frei gewählt werden. Dafür wird folgende Formel herangezogen:

Lafeq = Laeq = Laeq,8h = Lex,8h in db (A)

Wochen-Lärmexpositionspegel Lex,40h

Der über die Zeit gemittelte Tages-Lärmexpositionspegel, bezogen auf eine 40-Stundenwoche. Nur mit einer Genehmigung der zuständigen Behörde darf ausnahmsweise der Tages-Lärmexpositionspegel bei erheblich wechselnden Geräuschimmissionen durch einen wöchentlichen Mittelwert Lex,40h der einzelnen Tageswerte ermittelt werden. Längere Beurteilungszeiträume, wie z. B. Monats- oder sogar Jahresexpositionspegel, werden nicht zugelassen.

Spitzenschalldruckpegel Lpc,peak

Höchstwert des momentanen (C-bewerteten) Schalldruckpegels während einer Arbeitsschicht.

Impulszuschlag Ki

Dieser Wert dient zur Berücksichtigung bei erhöhten Störwirkungen durch impulshaltige Geräusche und wird bei der Beurteilung der Lästigkeit und Störwirkung von Geräuschen zum äquivalenten Dauerschallpegel Laeq hinzuaddiert.

Beurteilungspegel

Dieser Pegel ist ein Kennwert zur Beurteilung von Lästigkeiten und Störwirkungen von Geräuschimmissionen für eine Tätigkeit. Der Beurteilungspegel Lr wird nach der DIN 45645-2 als A-bewerteter äquivalenter Dauerschallpegel für die längerfristige typische Arbeitssituation bestimmt und ggf. mit Zuschlägen versehen.

1.2 Berechnung der Messunsicherheiten nach DIN EN ISO 9612

In Anhang C der DIN EN ISO 9612 wird beschrieben, wie die Messunsicherheit berechnet wird. Es wird aufgezeigt, wie auf einen 8-stündigen Arbeitstag das Verfahren bestimmt wird, wie die erweiterte kombinierte Unsicherheit des A-bewerteten Lärmexpositionspegels berechnet wird oder alternativ die gemessenen Werte des A-bewerteten äquivalenten Dauerschallpegels (Lp,a,eqt).

Allgemeine Einflussfaktoren

Die Messunsicherheit ist dann von Bedeutung, wenn der ermittelte Lärmexpositionspegel annähernd an einem Auslösewert liegt und entschieden werden muss, ob dieser unter- oder überschritten wird. Die Angabe der Messunsicherheit gehört zu einem vollständigen Messbericht bzw. zu einem Gutachten zur Lärmexpositionsmessung. Die Unsicherheit der ermittelten Lärmexposition hängt von folgenden Faktoren ab...

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