Im Folgenden werden Maßnahmen vorgestellt, die einen Wechsel des Arbeitsverfahrens bzw. den Ersatz von Maschinenteilen erfordern. Diese Maßnahmen sind für den Betreiber aber nicht immer anwendbar, da wirtschaftliche Aspekte, maschinelle Voraussetzungen und betriebliche Anforderungen berücksichtigt werden müssen.

Um eine effektive Lärmminderung erreichen zu können, müssen Maßnahmen getroffen werden, die die Schallentstehung und Schallübertragung eindämmen. Mögliche Maßnahmen sind z. B. die Vermeidung von Schlag- und Stoßbewegungen (z. B. durch Verringerung des Aufprallimpulses mittels geringerer Fallhöhen von Schüttgütern), Verwendung strömungsgünstiger Ausführungen (z. B. große statt kleiner Krümmungsradien bei Rohrleitungen) oder die Vermeidung von Strömungsgeschwindigkeiten nahe der Schallgeschwindigkeit. Ferner tragen auch der Einsatz von körperschalldämmenden Elementen, die Verkleidung von Aufprallflächen mit elastischen Werkstoffen und die Wahl günstiger Materialpaarungen zur Minderung der Schallentstehung und Schallübertragung bei.

Zur Minderung der Schallabstrahlung eignen sich z. B. folgende Maßnahmen:

  • Verringerung der Schallabstrahlungsflächen,
  • Erhöhung der Steifigkeit des Maschinengestells,
  • biegeweiche Ausführung von körperschallerregten Abstrahlflächen,
  • Verwendung von Lochblechen mit mindestens 20 % Lochanteil bei Körperschallanregung,
  • Auskleidung der Innenflächen von Gehäusewandungen mit Absorptionsmaterial,
  • Unterbindung der Körperschallübertragung durch Körperschalldämmung,
  • Einbau von Schalldämpfern.

Am wirksamsten und effektivsten ist es jedoch, von Beginn an geräuscharme Maschinen zu verwenden bzw. geräuschintensive Maschinen durch geräuscharme zu ersetzen.

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