In der Regel sind Personen bei der Arbeit keinem konstant gleichbleibenden Lärm ausgesetzt. Um den Tages-Lärmexpositionspegel bestimmen zu können, werden daher für jede Teiltätigkeit mit dem entsprechenden Zeitintervall der A-bewertete äquivalente Dauerschallpegel (auch Mittelungspegel genannt) LpAeq und der Spitzenschalldruckpegel LpC,peak bestimmt.

 
Größe Einheit Erläuterung
LEX,8h dB(A) Tages-Lärmexpositionspegel
Lp,A,eqT,m dB(A) A-bewerteter äquivalenter Dauerschallpegel für die Tätigkeit m
Tm h Arithmetischer Mittelwert der Zeitdauer der Tätigkeit m
T0 h Bezugszeitdauer, T0 = 8h
m 1 Nummer der Tätigkeit
M 1 Gesamtzahl an Tätigkeiten m, die zum Tages-Lärmexpositionspegel beitragen

Tab. 2: Erläuterungen zur Formel[1]

Beispiel:

  • Tätigkeit 1: 5 Stunden, 87,1 dB(A)
  • Tätigkeit 2: 2 Stunden, 89,3 dB(A)
  • Tätigkeit 3: 1 Stunde, 86,5 dB(A)

LEX,8h = 10 lg (5/8*100,1 *·87,1 + 2/8*100,1 *·89,3 + 1/8*100,1 *·86,5) dB(A) = 87,7dB(A)

 
Praxis-Tipp

Hilfstools zur Berechnung der Lärmexposition

Es gibt im Internet zahlreiche kostenlose, meist Excel-basierte, Hilfstools zur Berechnung der Lärmexposition bei unterschiedlichen Teilpegeln. Beispiele u. a. unter:

[1] Quelle: DGUV-I 209-023.

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